Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Eigene Scholle" e.G.

GWG Eigene-Scholle - Wohnen am Pestalozzipark

Sperrmüllsammlung 2007
Neue Regelung aufgrund der geltenden Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle

Ab 1.1.2007 ist in unseren Wohngebieten die zentrale Sperrmüllaktion entfallen.

Gem. § 8 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle wird der Sperrmüll aus privaten Haushaltungen auf Antrag des Abfallbesitzers, maximal einmal pro Jahr bis zu einer Gesamtmenge von maximal fünf Kubikmeter pro Haushalt, ohne zusätzliche Gebühr abgeholt. Der Antrag ist unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände schriftlich durch Nutzung der " Abrufkarte für Sperrmüll " (auch per Fax) an die Stadtwirtschaft zu richten. Der Sperrmüll wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Abrufkarte abgeholt. Der Abfuhrtermin wird von der Stadtwirtschaft festgelegt und soll dem Antragsteller mindestens drei Tage vorher schriftlich bekannt gegeben werden.
Sonderregelungen für Großwohnsiedlungen können durch die GWG "Eigene Scholle" e.G. nicht wahrgenommen werden bzw. sind auch auf Grund des stark zurückgegangenen Sperrmüllvolumens nicht sinnvoll.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!

Die Abrufkarten können bei den Verwaltungsorganen (Fachbereich Umwelt) der Stadt Halle,  Hansering  15  bzw. bei der Stadtwirtschaft,  Äußere  Hordorfer  Straße  12, vom  Mieter  selbst  abgeholt  werden.
Sollte  jedoch  für  unsere  älteren  Mieter  der  Weg  zu  weit  sein,  liegen  selbstverständlich  in  unserer  Geschäftsstelle,  bei  Frau  Bröckl,   Abrufkarten  bereit.


-Vorstand der GWG „Eigene Scholle“ e.G.-


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