Sperrmüllsammlung 2007
Neue Regelung aufgrund der geltenden Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle
Ab 1.1.2007 ist in unseren Wohngebieten die zentrale Sperrmüllaktion entfallen.
Gem. § 8 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle wird der Sperrmüll aus privaten Haushaltungen auf Antrag des Abfallbesitzers, maximal einmal pro Jahr bis zu einer Gesamtmenge von maximal fünf Kubikmeter pro Haushalt, ohne zusätzliche Gebühr abgeholt. Der Antrag ist unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände schriftlich durch Nutzung der " Abrufkarte für Sperrmüll " (auch per Fax) an die Stadtwirtschaft zu richten. Der Sperrmüll wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Abrufkarte abgeholt. Der Abfuhrtermin wird von der Stadtwirtschaft festgelegt und soll dem Antragsteller mindestens drei Tage vorher schriftlich bekannt gegeben werden.
Sonderregelungen für Großwohnsiedlungen können durch die GWG "Eigene Scholle" e.G. nicht wahrgenommen werden bzw. sind auch auf Grund des stark zurückgegangenen Sperrmüllvolumens nicht sinnvoll.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!
Die Abrufkarten können bei den Verwaltungsorganen (Fachbereich Umwelt) der Stadt Halle, Hansering 15 bzw. bei der Stadtwirtschaft, Äußere Hordorfer Straße 12, vom Mieter selbst abgeholt werden.
Sollte jedoch für unsere älteren Mieter der Weg zu weit sein, liegen selbstverständlich in unserer Geschäftsstelle, bei Frau Bröckl, Abrufkarten bereit.
-Vorstand der GWG „Eigene Scholle“ e.G.-

