Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Eigene Scholle" e.G.

GWG Eigene-Scholle - Wohnen am Pestalozzipark

Die Geschichte unserer Genossenschaft

GWG „Eigene Scholle" Halle/S. – Von den Anfängen bis 1933

Die Wohnungsnot nach dem ersten Weltkrieg (1914-1918) hatte zahlreiche Neugründungen von Bauvereinen zur Folge.

In Halle waren es unter anderem etwa 70 Angehörige des „Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen", die als erste die Absicht hatten, ihre Wohnverhältnisse durch den Bau von Eigenheimen zu verbessern. Sie gründeten am 30. August 1921 die Siedlungsgenossenschaft „Eigene Scholle e.G.m.b.H. der Kriegshinterbliebenen und Kriegsteilnehmer, Halle (Saale)" und avancierten so zu Pionieren der Genossenschaftsbewegung in Halle. In einer folgenden Mitgliederversammlung wurde der Vorstand gewählt, per 4. Oktober 1921 das Statut der Genossenschaft erarbeitet und am 14. Dezember 1921 im Amtsgericht Halle/ Saalkreis im Register eingetragen. Damit waren die rechtlichen und personellen Voraussetzungen für unsere Genossenschaft gegeben.
Da die Mitglieder sich nur aus Angebhörigen der minderbemittelten Bevölkerung zusammensetzten, standen bare Geldmittel diesem neuen Unternehmen kaum zur Verfügung, so daß eine Bautätigkeit kaum denkbar war Die größten Hoffnungen wurden vielmehr auf die in Aussicht gestellte Bewilligung von Kriegsabfindungen für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen gesetzt.

Die zu dieser Zeit rasch vorwärts schreitende Geldentwertung machte jedoch sehr bald diesen Gedanken zunichte, so daß andere Wege gesucht werden mußten, dem gesteckten Ziel näherzukommen. Dabei entstand in jener Zeit der Gedanke der Selbsthilfe bei den Mitgliedern, um so die Bauausführung zu realisieren.

Nach vielen, oft schweren Verhandlungen wurde der Genossenschaft durch die „Mitteldeutsche Heimstätte" ein Kredit und vom Magistrat Bauland für 25 Wohnungen zur Verfügung gestellt, so daß am 1. Mai 1922 der erste Spatenstich erfolgen konnte.

Das zur Verfügung gestellte Bauland war vordem eine Schrebergartenanlage und lag einige hundert Meter von den umliegenden Zugangsstraßen entfernt,Versorgungsleitungen waren aber überhaupt nicht vorhanden. Trotz des stürmischen Wetters hatten sich am 1. Mai 1922 alle 25 Siedler eingefunden.Viele hatten arbeitsfreudige Verwandte mitgebracht, um ihre Baugruben auszuheben. Die Gerätschaften dazu bestanden ausschließlich aus Hacken, Schaufeln, Spaten und Karren. Besonders hoch zu bewerten sind die Leistungen dieser ersten Bauherren, die als Kriegsbeschädigte ohne entsprechende Technik den Grundstock für unseren genossenschaftlichen Wohnungsbestand legLen.Welche gewaltigen Pflichten damit die Genossenschafter auf sich nahmen, ist ihnen sicher erst später zu Bewußtsein gekommen. Diese Selbsthilfearbeit als einem der Grundpfeiler eines lebendigen Genossenschaftsgedankens wurde im Laufe der Jahre systematisch ausgebaut und bildete für viele Jahre das Fundament unserer Genossenschaft.

Ganz besonders muß an dieser Stelle aber auch derjenigen Genossenschafter gedacht werden, die beim ersten Bauvorhaben noch keine Wohnung erhalten konnten, aber trotzdem für Arbeiten zur Verfügung standen, ohne zu wissen, ob und wann sie eine Wohnung erhalten. Der Solidargedanke und der Wunsch, sich einzubringen, standen eben im Vordergrund. Und nachdem Anfangserfolge erzielt worden waren, wuchs die Bereitschaft, Mitglied unserer Genossenschaft zu werden, sprunghaft an,Wie beschwerlich der Anfang in dieser Zeit war, beweist die Tatsache, daß sogar gebrauchte Nägel gerichtet wurden und dadurch wie der Verwendung fanden. Das zum Betonieren benötigte Wasser wurde in allen möglichen Gefäßen von einer benachbarten Baustelle herangeholt. Um bald eine Wasserleitung zu bekommen, begannen die Mitglieder und ihre Frauen, selbst die Wasserleitungsgräben von der Artilleriestraße (heute Damaschkestraße) bis zum Bauplatz auszuheben, damit die Verlegung der Wasserleitungsrohre erfolgen konnte.

Die Betonmischung mußte in der ersten Zeit von Hand vorgenommen werden.Viel später gelang es dem Vorstand, eine Mischmaschine aus dem Maschinenpark eines Unternehmens zu kaufen, um somit die schweren Arbeiten zu erleichtern. Der erforderliche Kraftstrom wurde aus der ehemaligen Artilleriekaserne durch eine von den Genossenschaftern gelegte Freileitung entnommen. Ebenso gelang es, einen Fuhrunternehmer zu gewinnen, der zu einem günstigen Preis Baumaterialien zur Baustelle brachte.

Mit der Weiterführung der Bauten in eigener Regie mußte selbstverständlich auch an den Ausbau gedacht werden. Dafür wurde für jedes Bauvorhaben eine Selbsthilfeordnung festgelegt. Sie regelte die Modalitäten für die Fortführung derArbeiten und legte fest, daß jeder Genossenschafter 20 Arbeitsstunden als Pflichtstunden pro Woche zu leisten habe, um die notwendigen Arbeiten abzusichern.

Da die Genossenschaft noch keine Werte geschaffen hatte und das gewährte Erbbaurecht wegen Aufwertungsstreitigkeiten nicht bestellt werden konnte (dies war erst im Jahre 1929 möglich), stieß die Finanzierung im weiteren Verlauf des Baugeschehens auf erhebliche Schwierigkeiten. Die Eintragung von Hypotheken war ausgeschlossen, so daß es in den beiden ersten Jahren auch nicht leicht war, die zum Bau erforderlichen Zwischenkredite zu erhalten. Oft mußten Vorstandsmitglieder wöchentlich oder gar noch öfter mit Kreditgebern verhandeln. Und manchmal hatten sie mehr Fahrgeld ausgegeben, als ihnen letztlich an Kredit gewährt wurde. Sehr bald wurde jedoch klar, daß das Baugeschehen unserer Genossenschaft nicht allein durch Selbsthilfe realisiert werden konnte. Deshalb wurden auch Fremdarbeitskräfte eingestellt, denen der Lohn jeden Freitag, und in der späteren Inflationszeit mehrmals in der Woche, ausgezahlt werden mußte. Um die nötigen Gelder hierfür aufzubringen, finanzierten Vorstands- und zeitweise auch Aufsichtsratsmitglieder mit ihren eigenen Gehältern die Lohnzahlungen. Erst später, nach völliger Entwertung des Geldes, war die Genossenschaft in der Lage, die hierdurch eingesparten Zwischenkredite zurückzuzahlen.

Wie verheerend sich die Inflation auf das Baugeschehen auswirkte, zeigt, daß Ende 1923/ Anfang 1924 für 7 Maurer über 400 Billionen Mark für Gehaltszahlungen benötigt wurden, wobei es große Probleme gab, das Geld überhaupt zu beschaffen. Lieferanten wollten kein Material mehr liefern, wenn nicht mit Goldmark in Rentenbriefen bezahlt wurde. Vom damaligen Vorstand wurden daher Goldkredite bei der „Landespfandbrief anstatt Berlin" aufgenommen, die die Fortführung der Bautätigkeit ermöglichten.

Hasenweg 23-27/Baujahr 1923
Fünffamilienhaus Hasenweg 23-27 / Baujahr 1923

In diesen Jahren erfolgte ebenso der Aufbau der Verwaltung unserer Genossenschaft. 1922 wurde unser Baubetrieb fertiggestellt, für den im Laufe der Jahre neue Maschinen und neue Einrichtungen angeschafft werden konnten, so daß ab dem Jahre 1928 sämtliche Ausschachtungsarbeiten bis hin zur schlüsselfertigen Herstellung derWohnungen im eigenen Betrieb durchgeführt wurden. So konnten im Laufe der Jahre Arbeitskräfte eingespart und der Bauablauf effizienter gestaltet werden. Diesen Bestrebungen kam vor allem die sog. Zollbauweise (Zollfinger-Beton-Schüttverfahren) entgegen, die den Einsatz von Maschinen in größerem Umfang ermöglichte und manuelle Tätigkeiten reduzierte. Auf diese Weise wurde es möglich, unseren Mitgliedern die Wohnungen kostengünstiger anzubieten und durch die Einsparung an Arbeitszeit den Bauablauf wesentlich zu beschleunigen.

Was in der damaligen Zeit an Opfermut, Arbeitsleistung, Ausdauer und Entbehrungen von den Mitgliedern gefordert und aufgebracht wurde, läßt sich kaum beschreiben. Diesem Pioniergeist der ersten Mitglieder, der umsichtigen und kompetenten Leitung sowie der anerkennenswerten Unterstützung durch den Magistrat der Stadt Halle und der „Mitteldeutschen Heimstätten" sind zweifelsohne die Anfangserfolge unserer Genossenschaft zu verdanken.

Nachdem die ersten Wohnungen erstellt worden waren, fand die Idee des Bauens für minderbemittelte Familien zu tragbaren Mieten bei einem breiten Interessentenkreis großen Anklang. Es lag daher nahe, die Beschränkung der Mitgliedschaft auf Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und Kriegsteilnehmer aufzuheben. Die Absicht, weiteren Bevölkerungsschichten die Mitgliedschaft zu ermöglichen, mußte auch ihren Ausdruck in einem neuen Namen finden. Daher wurde im Jahre 1925 durch die Generalversammlung beschlossen, die Genossenschaft in Siedlungsgenossenschaft „Eigene Scholle e.G.m.b.H. Halle/Saale" umzubenennen.

Sonnenweg / Baujahr 1923-24
Sonnenweg / Baujahr 1923-24

Aus bescheidenen Anfängen heraus prosperierte die Genossenschaft durch die straffe Organisation und Selbsthilfe so von Jahr zu Jahr, so daß sie in der Stadt Halle keine unbedeutende Rolle im genossenschaftlichen Wohnungsbau spielte. Und: bedingt durch die sichtbaren Erfolge in der Bautätigkeit, vorrangig bei der Zahl der fertiggestellten Siedlungshäuser, wuchs das Ansehen der Genossenschaft unter den Arbeitern und Angestellten Halles. Dies schlug sich in besonderem Maße im Zuwachs an Mitgliedern nieder Diese positive Baubilanz setzte sich auch nach der schweren Zeit der Inflation fort. Ausdruck dessen ist u.a. die Erweiterung der Bauvorhaben für das Jahr 1928. So wurde auf Vorschlag des Vorstandes 1927 entschieden, nicht nur 154, sondern 196 Wohnungen im Jahr 1928 zu errichten.

Innenansicht Tischlerei
Innenansicht Tischlerei

Interessant sind in diesem Zusammenhang aber auch die Konditionen der damaligen Steuerpolitik. So betrug in den Jahren 1927 und 1928 die Hauszinssteuerhypothek für eine Wohnung von 72 qm Wohnfläche, die seit 1925 als Normalwohnung errichtetet wurde, 4540,00 RM. Im Jahre 1929 wurde dieser Betrag bereits auf 4180,00 RM gesenkt. Durch diese von der Stadtgemeinde Halle vorgenommene Streckung erhielten wir 1927 und 1928 nur 75%= 3405,00 RM und 1929 nur 3135,00 RM zur Finanzierung der Häuser ausgezahlt. Für die gekürzten 25% übernahm die Stadtgemeinde den Zinsendienst für die Dauer von 5 Jahren, so daß keine höhere Belastung eintrat, als sie bei voller Inanspruchnahme der Hauszinssteuerhypothek aufgetreten wäre. Durch diese Maßnahme wurde es somit möglich, entsprechend mehr Wohnungen zu erstellen und dadurch die Wohnungsnot in kürzerer Zeit zu lindern. Wohnungen mit über 90 m2 Wohnfläche wurden mit Hauszinssteuerhypotheken überhaupt nicht mehr beliehen.

Nach diesen Sätzen entfiel auf eine Normalwohnung (72 m2 Wohnfläche) im Einfamilien-Reihenhaus eine Hauszinssteuerhypothek von 3000,00 RM. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich zwar der ausgezahlte Betrag um 135,00 RM je Wohnung, gleichzeitig übernahm aber die Genossenschaft auch den erhöhten Schuldendienst von 1 180,00 RM für jede Wohnung. Schon allein diese Steigerung bewirkte einen monatlichen Anstieg der Miete um 8,00 RM je Wohnung. Hierzu kam noch, daß die Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalts, die uns in den Jahren davor in erheblichem Maße billige Hypotheken zur Verfügung stellte, als Hypothekengeberin vollständig ausschied. Die Ursache hierfür lag in der steten Steigerung der Rentenlast und der Übernahme von Lasten, die bisher vom Reich getragen wurden. Für die Erstbeleihung kamen daher nur noch Institute in Frage, deren Hypotheken um 3 bis 4% höher als die Darlehen der „Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt" zu verzinsen waren.

Tischlerei Lützner Strasse
Tischlerei Lützner Strasse

Dieser Umstand wirkte sich auf die Mietpreisbildung in noch stärkerem Maße als die Kürzung der Hauszinssteuerhypothek aus. Einher ging diese Tendenz mit einer steigenden Arbeitslosigkeit, bedingt durch die internationale Krise und den wirtschaftlichen Niedergang. Beides wirkte sich in dieser Zeit auf alle Lebensbereiche aus. Der Abbau der Löhne und Gehälter zeigte schlimme Auswirkungen, und diese wirtschaftliche Not war auch in unserer Genossenschaft sehr stark spürbar So waren von unseren Wohnungsinhabern laut Statistik 40,44% erwerbslos und 15% Kurzarbeiter Eine Folge dessen war, daß im Jahr 1930 der Rückstand an Nutzungsgebühren und Grundstückzinsen 18.904,03 RM betrug. 1931 erhöhte sich dieser Rückstand auf 28.775,83 RM; prozentual bezogen auf das Mietsoll betrugen die ausgebliebenen Beträge 1930= 6,16% und 1931= 7,15%. Viele Genossenschafter versuchten in dieser Zeit, die Mietzinszahlung durch Bereitstellung von Wohnraum an Untermieter zu sichern. Der Vorstand kam den Genossenschaftern in dieser schwierigen Zeit dadurch entgegen, daß er die wöchentliche Mietzinszahlung anbot. Die Nutzungsgebühren reichten jedoch kaum noch aus, um sämtliche Abgaben und Lasten decken zu können. Diese Erfahrungen zogen zwangsläufig eine Einschränkung der Bautätigkeit nach sich. Hinzu kam, daß durch Notverordnungen die Vermieter zur Senkung der gesetzlichen Mieten verpflichtet wurden, jedoch waren besonders billige Wohnungen davon ausgeschlossen.

Eine weitere Folge der zwangsläufig eingeschränkten Bautätigkeit war, daß einige Mitglieder, die auf eine Besserung dieser Verhältnisse nicht mehr hoffen, aus der Genossenschaft austraten und den Gedanken, jemals in den Besitz einer Wohnung im Einfamilienhaus zu kommen, aufgaben.

Eine Besserung der Situation zeichnete sich Anfang März 1930 ab, als der Regierungspräsident der Genossenschaft Hauszinssteuermittel in Höhe von 450 TRM aus dem staatlichen Wohnungsfürsorgefond in Aussicht stellte. Die Bewilligung dieser Mittel wurde jedoch davon abhängig gemacht, daß neue Bauvorhaben umgehend in Angriff genommen werden, um somit zur Entspannung des Arbeits- und Wohnungsmarktes beizutragen.

Bereits drei Wochen später konnte mit neuen Ausschachtungsarbeiten begonnen werden.

Die Richtlinien über die Vergabe von Hauszinssteuerhypotheken enthielten im Jahre 1930 auch die Bedingung, daß jeder Bauherr, der mehr als 24 Wohnungen errichten will, mindestens die Hälfte der geplanten Wohnungen als Kleinstwohnungen von 37 bis 48 m2 Wohnfläche zu erstellen hat oder eine entsprechende Anzahl von Wohnungen des Bauvorhabens den Mietpreis von 500,00 RM jährlich nicht übersteigt. Unsere Genossenschaft war daher erstmalig gezwungen, Kleinstwohnungen in Mehrfamilienhäusern zu errichten.

Kreuzung Ammendorfer- und Passendorferweg / Baujahr 1927
Kreuzung Ammendorfer- und Passendorferweg / Baujahr 1927

Das von der Stadtgemeinde für unsere Genossenschaft bereitgestellte Bauland reichte jedoch nur zur Errichtung von 117 Wohnungen in Einfamilienhäusern aus. Das sich anschließende Gelände war hingegen wegen der 20m breit projektierten Diesterwegstraße für eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Eine Umfrage bei den Wohnungsanwärtern ergab, daß von diesen 117 Mitgliedern

8 Mitglieder eine Wohnung mit 90 m2 Wohnfläche,
49 Mitglieder eine Wohnung mit 72 m2Wohnfläche, 
60 Mitglieder eine Wohnung mit 60 m2 Wohnfläche wünschten.

Rockendorfer Weg / Baujahr 1928
Rockendorfer Weg / Baujahr 1928

Bei der vorhandenen Mechanisierung unseres Baubetriebes war dadurch eine technologische Umstellung zur Errichtung dieser verschiedenen Wohnungstypen erforderlich. Trotz der außerordentlich knappen Zeit, die zur Vorbereitung des Bauvorhabens zur Verfügung stand, gelang diese Umstellung verhältnismäßig schnell. Im Jahr 1930 änderten sich abermals die Konditionen für den Wohnungsbau, denn eine Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 schränkte für unsere Genossenschaft die Wohnungsneubautätigkeit ein, indem das Hauszinssteueraufkommen des Jahres 1930 um ein Drittel gesenkt werden sollte. Dadurch stieß die Beschaffung erststelliger Hypotheken in vielen Fällen auf erhebliche Schwierigkeiten. Erschwerend kam hinzu, daß der Stadtgemeinde Halle Hauszinssteuermittel nur in geringem Umfang zurVerfügung standen, so daß unsere Genossenschaft auch aus dem gemeindlichen Aufkommen nicht berücksichtigt werden konnte. Jedoch wurde die Genossenschaft durch Mittel aus dem staatlichen Wohnungsfürsorgefond unterstützt, und zwar wurden Mittel für 85 Wohnungen zurVerfügung gestellt, indem die Hauszinssteuerhypothek je Wohnung, allerdings ohne Rücksicht auf die Größe, einheitlich auf 3.000,00 RM festgelegt wurde. Dies stellte letztendlich eine Kürzung der Hauszinssteuerhypotheken dar Erschwerend kam noch der Wegfall jeglicher Zins- und Mietzuschüsse für die mit Hauszinssteuermitteln aus dem Aufkommen des Jahres 1931 geförderten Wohnungen hinzu. Durch diese Maßnahme wurde eine durch die Minderung der Baukosten eintretende Mietpreissenkung wieder nivelliert.

Unsere Genossenschaft richtete Anfang der 30-iger Jahre ihre Wohnungspolitik darauf, vor allem für diejenigen Mitglieder Wohnungen in Einfamilienhäusern zur Verfügung zu stellen, die in den vorangegangenen Jahren schon erhebliche Selbsthilfeleistungen erbracht hatten. Um dies zu realisieren, wurde dem Magistrat dafür ein Bebauungsplan für das südlich unserer Siedlung gelegene Gelände vorgelegt. Dort sollten 151 Wohnungen in Einfamilienhäusern und 144 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern errichtet werden. Ziel war es, dieses Bauvorhaben in mehreren Abschnitten durchzuführen. Die im Jahre 1931 über die deutsche Wirtschaft hereingebrochene Kreditkrise zwang uns jedoch, das Arbeitstempo zu verlangsamen. Eine Einstellung der Bautätigkeit war jedoch nicht notwendig, da uns die „Mitteldeutsche Heimstätte" gerade in dieser kritischen Zeit weitgehend entgegenkam und durch Kredite den Baufortschritt förderte.

Im Sommer 1931 konnten die aus dem Jahre 1930 übernommenen 72 Kleinstwohnungen fertiggestellt und im Herbst die 8 Einfamilienhäuser sowie weitere 24 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern aus dem Bauabschnitt 193 1 bezogen werden. Ende des Jahres waren weitere 32 Wohnungen bezugs- und 53 Wohnungen rohbaufertig. Da noch Mittel zur Verfügung standen, wurden 1932 weitere 77 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und ein Laden in Angriff genommen.Von 1932 bis 1933 wurden außerdem 53 Wohnungen aus dem Jahre 1931, weitere 60 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und 2 Einfamilienhäuser bezugsfertig. Darüber hinaus wurde es möglich, daß unsere Genossenschaft ab Oktober 1931 in der Gemarkung Reideburg 140 Siedlerstellen auf der Basis des Erbbaurechts errichten durfte. Dieser Auftrag konnte bereits im Frühjahr 1933 abgeschlossen werden.

Verteilung des Mischgutes auf der Form
Verteilung des Mischgutes auf der Form

Im Jahr 1931 änderten sich aber auch Rahmenbedingungen für die Selbsthilfetätigkeit insofern, als daß sie infolge des insgesamt verringerten Bauprogramms merklich zurückging. Die ungewisse Zukunft des Wohnungsbaus machte es unmöglich, neue Mitglieder zur Selbsthilfeleistung zuzulassen (1931 beteiligten sich 298 Mitglieder an der Selbsthilfearbeit und leisteten zusammen 76.562 Stunden). Entscheidend war, daß diese Selbsthilfearbeit 1931 durch eine städtische Deputation (Anordnung) als Schwarzarbeit und Belastung des Arbeitsmarktes deklariert wurde. Dieser Umstand veranlaßte den Vorstand, die je Einfamilienhaus zu leistenden Selbsthilfearbeiten soweit herabzusetzen, daß sie nicht mehr als 10% der Bau- und Bodenkosten übersteigen duften.

Doppelwohnhaus für 12 Familien an der Diesterwegstrasse / Baujahr 1930/31
Doppelwohnhaus für 12 Familien an der Diesterwegstrasse / Baujahr 1930/31

Grundriss einer Wohnung im Sechsfamilienhaus Diesterwegstrasse / Baujahr 1930-31
Grundriss einer Wohnung im Sechsfamilienhaus Diesterwegstrasse / Baujahr 1930-31

Dabei stellten gerade die Eigenleistungen der Genossenschafter eine Möglichkeit dar, die Kosten für den Hausbau in der Siedlergenossenschaft „Eigene Scholle" zu senken und die Miete in Grenzen zu halten, denn sehr oft war bei den Bauwilligen nicht genügend Eigenkapital vorhanden.

Transport des Mischgutes mit Gurtförderer zur Erdgeschoßform
Transport des Mischgutes mit Gurtförderer zur Erdgeschoßform

Anwendung der Zollbauweise bei Dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern / Baujahr 1930-31
Anwendung der Zollbauweise bei Dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern / Baujahr 1930-31

Auch das Finanzamt interessierte sich für diese Selbsthilfeleistungen, indem es von jedem Genossenschafter, dessen Selbsthilfeleistungen 1930 den Wert von 500,00 RM überschritten hatte, die Zahlung einer Einkommenssteuerverlangte. DerVorstand legte zwar Widerspruch gegen die zahlreich durch das Finanzamt Halle eingegangenen Einkommenssteuerbescheide ein, jedoch wurde er von der Behörde abgelehnt. Erst ein beim Finanzgericht des Landesfinanzamtes Magdeburg angestrengtes Widerspruchsverfahren brachte den Erfolg, so daß der Steuerbescheid des Finanzamtes Halle aufgehoben wurde.

Eigenartig war, daß diese Angriffe auf die Selbsthilfearbeit gerade in einer Zeit gestartet wurden, in der im Reichsministerium Vorbereitungen für die Stadtrandsiedlungen getroffen wurden.
 
Interessant ist jedoch die Entwicklung des Wohnungsbestandes unserer Genossenschaft.

Er umfaßte am 31.12.1930
939 Wohnungen und 1 Laden.

Davon waren
790 Wohnungen in Einfamilienhäusern und 149 Wohnungen und
1 Laden in Mehrfamilienhäusern.

Die Vermögenswerte unserer Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
1923 = 94.464,72 RM

Sie erhöhten sich

1924 auf 328.115,06 RM
1925 auf 688.137,11 RM
1926 auf 1 242.641,23 RM
1927 auf 2 761.693,15 RM
1928 auf 4 792.357,52 RM
1929 auf 6 578.720,04 RM
1930 auf 8 743.273,36 RM
1931 auf 9 329.879,92 RM

Die Stundenlöhne der Bauarbeiter betrugen am

31.12.1924 = 0,80 RM
04.04.1925 = 0,90 RM
14.05.1925 = 0,96 RM
18.09.1925 = 1,01 RM
31.12.1926 = 1,03 RM
21.04.1927 = 1,11 RM
04.04.1929 = 1,20 RM
27.09.1929 = 1,23 RM
31.12.1929 = 1,29 RM
1931/1932 = 1, 16 RM
22.03.1933 = 0,87 RM

Zur Errichtung der Gebäude einschließlich der Kosten für Straßenbau wurden bis 31.12.1930 genau 6.763.969,09 RM aufgewendet.

Die Gesamtgröße der Erbbaufläche betrug 1930 71.193,00 m².

Die Gesamtgröße des eigenen Grund und Bodens 184.459,75 m², ges. 255.652.75 m².

Von der Stadtgemeinde Halle wurden 24.700 m² Ackerland gepachtet, welches als Zusatzland für die Reideburger Stadtrandsiedlung bestimmt war.

Im Oktober 1931 wurde unserer Genossenschaft der Bau von 140 Siedlerstellen in der Gemarkung Reideeburg in Erbbaurecht übertragen. Dieser Auftrag konnnte im Frühjahr 1933 abgeschlossen werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß der in der Satzung der Genossenschaft „Eigene Scholle" festgeschriebene Grundgedanke der Solidargemeinschaft mit den Eckpfeilern Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung durch die Gründer unserer Genossenschaft in den Jahren 1921-33 zielstrebig und konsequent umgesetzt wurde, indem vorrangig für sozial schwache Familien zweckmäßige und ansprechende Wohnungen in eigens erbauten Häusern errichtet wurden.

Vor allem der Solidaritätsgedanke, befördert durch die Not und den Mangel an Wohnungen, führte die Genossenschafter zu einer echten Gemeinschaft zusammen.

Mit zwar beschränkten technischen Möglichkeiten, aber mit großer Energie und Ausdauer wurde der Wohnungsbau in Abstimmung mit den Architekten und Stadtplanern und durch die Unterstützung der Kreditgeber organisiert und realisiert, die Zeit der Inflation durchstanden, sowie die Zeit der Deflation (Verminderung des Geldumlaufs) durch die unbeugsame Kraft des Genossenschaftsgedankens überwunden.

Unsere Genossenschaft in der Zeit des Nationalsozialismus

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten verstärkte sich in der deutschen Bevölkerung die Hoffnung auf eine baldige Überwindung der Wirtschaftskrise, denn es gehörte zum Programm der NSDAP die Arbeitslosigkeit abzubauen und zu beseitigen, aber auch preisgünstige Wohnungen für kinderreiche Familien und Kriegsopfer zur Verfügung zu stellen. Daher spielten neben dem wehrpolitischen Aufbau durchaus auch wohnungswirtschaftliche Zielsetzungen keine untergeordnete Rolle, indem den gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften neue Aufgaben zugewiesen wurden. Unter diesen Rahmenbedingungen agierend, blieb die Förderung des Wohnungsbaus und die Bereitstellung von Kleinwohnungen zu angemessenen Preisen weiterhin die wichtigste Aufgabe unserer Genossenschaft.

Doch hohe Hypothekenzinsen, Mehrausgaben für städtische Gebühren und die damit zwangsläufig einhergehende eingeschränkte Bautätigkeit sowie die Überteuerung der Neubauten dämpften sehr bald die Aussicht auf Mietsenkungen und den Wunsch, ein durch Selbsthilfe erbautes Haus oder eine preiswerte Wohnung zu beziehen. Diese Hoffnungen, aber auch Zweifel hatten besonders unsere Genossenschafter, die arbeitslos oder Kurzarbeiter waren oder deren monatliches Einkommen unter 300,00 RM lag.

Die Nationalsozialisten verfolgten aber nicht nur wohnungswirtschaftliche Ziele. Der politischer Zielsetzung entsprechend, griffen sie auch in dieTätigkeit unsererVerwaltungsorgane ein. Aufsichtsrat und Vorstand wurden gleichgeschaltet, damit sie im Sinne der politischen Orientierung des Nationalsozialismus handeln, um somit die politische Einflußnahme auf die Genossenschaft abzusichern. Daher konstituierten sich im Juni 1933 neueVerwaltungsorgane, denen die Pflicht auferlegt wurde, sich weiterhin uneigennützig in den Dienst der Genossenschaft zu stellen und den Wohnungsbau für die Genossenschafter wieder aufzunehmen.

Unter der neuen Leitung wurde am 21. Februar 1934 vom Vorstand der Gemeindevorsteher der Gemeinde Ammendorf (damals noch Saalkreis) um Erlaubnis gebeten, im Ammendorfer Flur, südlich der Kanenaer Straße eine vorstädtische Kleinsiedlung für kinderreiche Familien mit 36 Wohnungen und 18 Doppelhäusern zu errichten. Am 2. Juli 1934 erhielt unsere Genossenschaft die Bauerlaubnis, und bereits am 27. April 1935 war die Bauabnahme. In der Stadt Halle selbst wurde 1935/36 der Wohnungsbau in der Diesterwegstraße, im Schkopauer, Dörstewitzer- , Rockendorfer-, Döllnitzer,- Burgliebenauer- und KorbethaerWeg fortgesetzt, so daß bis zum 3 1. Dezember 1936 in diesem Wohngebiet die folgenden Wohnungen errichtet werden konnten:

Als Volkswohnungen wurden solche bezeichnet, die mit Reichsmitteln gefördert wurden und deren Herstellungskosten ohne die Kosten für Gelände und Geländeerschließung 3.000,00 RM nicht überstiegen. In besonderen Ausnahmefällen war eine Erhöhung der Gesamtkosten bis zu 3.500 RM zugelassen. Diese Wohnungen waren für minderbemittelte Mitglieder bestimmt. Der monatliche Mietpreis betrug 24,00 bis 28,00 RM einschließlich Nebenkosten für Gartenpacht, Wassergeld, Müllabfuhr u.s.w. bei zureichender Ausstattung der Wohnungen.

Döllnitzer Weg
Döllnitzer Weg

Dörstewitzer Weg
Dörstewitzer Weg

Ammendorfer-Holleber-Lochauer-Weg
Ammendorfer-Holleber-Lochauer-Weg

1937 wurde schließlich mit dem Wohnungsbau in einem weiteren Baugebiet begonnen, und zwar im Ammendorfer, Lochauer und HolleberWeg. Aus dem Überhang des Wohnungsbaus 1936 und dem Wohnungsbau 1937 wurden dort 188 Volkswohnungen in Zweifamilienhäusern, 36 Volkswohnungen in Sechsfamilienhäusern und 52 Arbeiterwohnstätten in Vierfamilienhäusern bezugsfertig, so daß die Genossenschaft am 31. Dezember 1937 die folgenden Wohnungen verwaltete:

Von den o.g. 216 Wohnungen (Stellen) sollten 1938 140 Stellen in Reideburg, 40 Stellen in Diemitz und ab 1939 36 Stellen in Ammendorf aufgelassen werden, d.h. als Eigentum übergeben werden. Die Übergabe dieser Häuser erfolgte aber erst in den Jahren nach dem 2.Weltkrieg. Darüber hinaus waren für die Jahre 1940/41 insgesamt 96 Arbeiterwohnstätten an der Paul-Berck-Str (Heute Paul-Suhr-Str) geplant.

Erwähnt sei noch, daß in den 1937 bezogenen 1.709 Wohnungen ca. 7.500 Personen wohnten.

Die Erstellung der Bauten erfolgte nach wie vor durch unseren eigenen Betrieb. Mit der wieder recht regen Neubautätigkeit erhöhte sich auch die Belegschaftsstärke von 19 Mitarbeitern im Jahr 1933 auf 238 Mitarbeiter bis zum 1.4.1937.Von diesen Mitarbeitern wohnten zu dieser Zeit 108 in Wohnungen unserer Genossenschaft.Ab dem April 1937 wurden auch erstmalig Lehrlinge (Azubis) eingestellt. Jedoch nicht nur dem Neubau wurde große Aufmerksamkeit geschenkt. Auch die Erhaltung der Häuserwarzu sichern. Es wurde ein eigener Reparaturbetrieb eingerichtet und hierfür ein kleiner Lieferwagen angeschafft. So konnten umfangreiche Erneuerungen des Außenputzes, aber auch Dach- und Zaunreparaturen, Fensteranstriche u.s.w. durchgeführt werden. Durch die Anschaffung neuer Maschinen für dieTischlerei und durch den Kauf eines Schleppzuges für den Baubetrieb verbesserten sich die Arbeitsbedingungen für unsere Betriebshandwerker entscheidend.

Eine Verbesserung des Arbeitsablaufes wurde ab 1938/ 1939 möglich, denn in der Lützener Straße wurde die Werkstätte um- und ausgebaut. Ab 1939 standen außerdem neue Verwaltungsräume zur Verfügung, in denen neben der Verwaltungsarbeit die gesamte Planung neuer Bauvorhaben, einschließlich aller dazu erforderlichen Zeichnungen, von genossenschaftseigenen Kräften erledigt wurden.

In den Jahren 1938 und 1939 konzentrierten sich die neuen Bauvorhaben auf den Radeweller, Angersdorfer, Schlettauer, Beuchlitzer und Rattmannsdorfer Weg und die Diesterwegstraße. Bis zum 31 wurden so in den genannten Straßen noch 132 Zwei- und Mehrfamilienhäuser bezugsfertig.Von den noch im Bau befindlichen 106 Arbeiterwohnungen konnten 78 Wohnungen in Sechsfamilienhäusern und 24 Wohnungen in Vierfamilienhäusern bezogen werden. Unsere Genossenschaft konnte so in den 30-iger Jahren wesentliche wohnungswirtschaftliche Ziele realisieren. Doch nach den wenigen Jahren der wirtschaftlichen Erholung erzwang die Politik der Aufrüstung durch die Nationalsozialisten, den Wohnungsbau wiederum zurückzustellen. So traten bereits 1938/ 1939 Schwierigkeiten im Bauablauf auf, da ein Teil unserer Mitarbeiter dienstverpflichtet und später zur Wehrmacht eingezogen wurde (vom 1. April 1939 bis 31.12.1939 betraf dies 64 von 149 Mitglieder).Aus unserem Fuhrpark mußte die Genossenschaft sogar den im Jahre 1937 angeschafften Hanomag-Schlepper mit 2 Anhängern sowie die neue Bulldog-Zugmaschine mit 2 Anhängern der Wehrmacht zur Verfügung stellen. Potenziert wurden die Schwierigkeiten durch eine unzureichende Baustolfzuteilung.All diese Unzulänglichkeiten wirkten sich auf den Wohnungsbau negativ aus, so daß eine Verlängerung der Bauzeiten nicht vermieden werden konnte. Ungeachtet dessen konnten 1939 die im Bau befindlichen 106 Arbeiterwohnungen fast restlos erstellt werden. Somit konnten

bezogen werden. Die restlichen noch im Bau befindlichen Wohnungen wurden dann erst im April 1940 bezugsfertig. Für die noch geplanten 96 Wohnungen in der Paul-Berck-Straße (heute Paul-Suhr-Straße) wurde die Baustoffzuteilung dagegen aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation gestrichen.

Ab dem Kriegsjahr 1940 sowie in den weiteren Kriegsjahren ruhte die Bautätigkeit in unserer Genossenschaft. Selbst die Bewirtschaftung und Verwaltung des Wohnbestandes litt unter den kriegsbedingten Verhältnissen. Es konnten nur die absolut notwendigsten Arbeiten, die nahezu unaufschiebbar waren, ausgeführt werden.

Der Vorstand und Aufsichtsrat blieben während der Kriegszeit im Amt, da nach einer Anordnung der Reichsregierung vom 7. Januar 1910 keine Neuwahlen stattfinden durften. Der normale Geschäftsablauf konnte jedoch durch die noch in der Genossenschaft gebliebenen Mitarbeiter abgesichert und aufrechterhalten werden. Anschaulich verdeutlichen aber auch einige statistische Angaben die Ertragslage und die allgemeine Situation unserer Genossenschaft zu Beginn des 2.Weltkrieges. Am 31.12.1939 verwaltete die Genossenschaft

Erworben wurden 1939 außerdem 9.254 m² für geplante Arbeiterwohnstätten an der Paul-Berck-Straße (heute Paul-Suhr-Straße) sowie von der StadtAmmendorf (Saalkreis) 38.938 m², welche seither im Erbbaurecht überlassen wurden.
Der Mitgliederstand betrug am 31.12.1939
1.723 Mitglieder ( am 31.12.1931    1.186 Mitglieder)

Die finanzielle Ertragslage wies per 31.12.1939 in Aktiva und Passiva 13.555.350,60 RM aus. Die Entwicklung der Mietrückstände und sonstigen Forderungen an Mitglieder stellt sich in den 30-iger Jahren wie folgt dar:

per 31.12.1933   58.319,28 RM
1934  23.192,97 RM
1935  15.024.35 RM
1936  8.863,27 RM
1937 5.424.74 RM
1938 4.617,63 RM
1939 3.706,20 RM

(0,42% von der Soll-Miete)
(1930 waren es 6,16% und 1931= 7,15%)

Unsere Genossenschaft litt nicht nur unter den allgemeinen Wirren des 2. Weltkrieges, sondern auch unter den Schrecken des Luftkrieges in den letzten Kriegsjahren. Bis zum Kriegsende 1945 wurden durch Bombenangriffe von den rd. 1.200 Häusern 22 Einfamilienhäuser und 2 Sechsfamilienhäuser sowie sämtliche Werkstätten völlig und das damalige Bürogebäude in der Lützener Straße schwer zerstört. Außerdem wurden große Werte an Maschinen,Werkzeugen, Materialien und Einrichtungsgegenstände vernichtet: weitere ca. 900 Häuser wurden mehr oder weniger beschädigt.

Der schwere Neuanfang in den Nachkriegsjahren

Das Ende des 2.Weltkrieges brachte eine Neuordnung des gesamten gesellschaftlichen Lebens mit sich. Die ersten Jahre nach Kriegsende waren schwere Zeiten; Jahre, die vom unbeugsamen Aufbauwillen und dem Drang zum Überleben gekennzeichnet waren, denn der durch Luftangriffe und durch die Sperrung der Bankguthaben verursachte Schaden belief sich am Ende des 2. Weltkrieges auf rund 3 Millionen Reichsmark.

Der Wiederaufbau begann bereits wenige Tage vor Kriegsende. Als Erstes wurden für die Büro- und Lagerräume der Lützener Straße 1 Ausweichräume geschaffen. Das Baubüro wurde am AmmendorferWeg untergebracht, die Baustoffe und die noch vorhandenen Aktenschränke mit den Akten und ein Teil der Büromöbel wurden in 3 Garagen an der Diesterwegstraße eingelagert. Als Büroräume wurden je eineWohnung am DörstewitzerWeg 5, am Blüterweg 16 und am RockendorferWeg 94 genutzt. Entschlossen, die Kriegsschäden der zerstörten und beschädigten Gebäude baldigst zu überwinden, hatten arbeitsfreudige und fachlich geschulte Arbeitskräfte der Bau- und Verwaltungsabteilung begonnen, alle dazu erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und zu bewältigen. So wurde in der Lützener Straße nach kurzer Zeit das Erdgeschoß provisorisch wieder ausgebaut und recht bald bezugsfertig, so daß ein großer Teil dieser „Ausweichräume" nach relativ kurzer Zeit wieder frei wurde.

Bedingt durch die Folgen und Zerstörungen des 2. Weltkrieges, war die Wohnraumsituation besonders kompliziert und prekär Einerseits waren viele Wohnungen durch die Kriegseinwirkungen zerstört oder beschädigt, andererseits bestand die dringende Notwendigkeit zur Unterbringung der Flüchtlinge, Umsiedler und Heimatvertriebenen, die über die staatliche Wohnraumlenkung zugewiesen wurden, obgleich viele Häuser zerstört und Wohnräume vielerorts nicht mehr bewohnbar waren. Mängel zeigten sich überall. An den Dächern waren schwere Schäden zu verzeichnen, Bedachungsmaterial und geschulte Handwerker waren jedoch Mangelware. Auch normale Reparaturarbeiten zur Instandhaltung der Häuser waren erforderlich. Öfen, Herde, Fenster und andere Einrichtungsgegenstände mußten erneuert werden, denn während des Krieges waren diese Arbeiten kaum möglich.

Der Neuanfang war auch deshalb besonders schwer, da viele Männer 1945/ 1946 noch in Kriegsgefangenschaft waren, viele andere standen auf der Liste der Vermißten oder der im Krieg Gefallenen. All sie fehlten als helfende Hand beim Wiederaufbau.

Trotz der verheerenden Auswirkungen des Krieges und des Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft waren der Wille zum Leben und der Mut, den umfassenden Wiederaufbau bereits in den ersten Nachkriegsjahren zu beginnen, ungebrochen. Der einzig gangbare Weg, diese riesigen Aufgaben des Wiederaufbaus zu meistern, war die Eigeninitiative . Durch sie wurde unter Einsatz aller Kräfte auch in unserer Genossenschaft alles getan, um so schnell wie möglich die zerstörten Häuser und Wohnungen wieder instand zu setzen sowie die Abnutzungsschäden zu beheben. Und wir können Stolz auf das sein, was an vorbildlichen Leistungen ungeachtet der begrenzten Möglichkeiten der Nachkriegszeit vollbracht wurde.

So haben 1.729 Mitglieder in Zusammenarbeit mit allen Beschäftigten unserer damaligen Technischen Abteilung sowie der Nebenbetriebe tatkräftig mit Hand angelegt, um dem beschädigten, schwer erarbeiteten genossenschaftlichen Eigentum wieder den vollen Gebrauchswert zu geben. Um dies zu erreichen, wurde z.B. im Betrieb die Zementdachziegelproduktion aufgenommen, durch die 10.000 Dachziegeln im Monat hergestellt werden konnten.

Da viele männlichen Arbeitskräfte fehlten, haben auch Frauen tatkräftig angepackt. Sie beseitigten dieTrümmer und den Schutt der von Bomben zerstörten oder beschädigten Häuser, oder sie halfen beim Abladen und Auflegen von Dachziegeln.

Einen Wendepunkt in der Nachkriegsgeschichte unserer Genossenschaft stellt der 3. Februar 1947 dar, denn an diesem Tag begann die Bautätigkeit mit der Antragstellung an den Rat der Stadt, Abteilung Baupolizei, an der Kasseler Straße 12 Einfamilienhäuser „auf dem Wege der Selbsthilfe" zu errichten.

Nach erfolgter Baugenehmigung wurde mit dem Bau begonnen und in den Monaten Juli/August 1949 wurden diese Häuser bezogen.

Staatliche Institutionen stellten aber auch Kredite zur Verfügung, um Kriegsschäden an Häusern zu beheben und sie wieder bewohnbar zu machen. Das war mitunter nicht leicht, da Material und Reparaturkapazitäten nicht unbegrenzt zurVerfügung standen. Es war deshalb notwendig, die vorhandene eigene Reparaturkapazität zielgerichtet und planmäßig auszubauen. Dazu wurden 5 Mitarbeiter unseres Reparaturbetriebes im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz umfassend geschult, 3 Kollegen wurden durch einen Gerüstbaulehrgang der KdT und 3 Mitarbeiter im Gewerk Bauklempner für die Durchführung der Erneuerung der Dachrinnen qualifiziert. Weitere 3 Mitarbeiter wurden als Dachdecker ausgebildet und 4 angelernt. Es wurde auch ein Fahrzeug für den Baubetrieb gekauft, womit notwendige Voraussetzungen geschaffen wurden, die entstandenen Lücken im Reparaturgeschehen durch eigene Kapazitäten teilweise zu schließen.

Eine der vordringlichsten Aufgaben war, die Dächer und Dachrinnen, wenn auch zum Teil nur provisorisch , in Ordnung zu bringen, damit die Witterungseinflüsse keine weiteren Gebäudeschäden anrichten konnten. Gleichzeitig bemühte man sich intensiv, die normal anfallenden Reparaturarbeiten auszuführen, um den baulichen Zustand der Häuser zu sichern. Mit Unternehmungsgeist und, von der Notwendigkeit überzeugt, schnellstens wieder normale Wohnbedingungen für die Genossenschafter zu schaffen, wurde neben der notwendigen Behebung der Dachschäden verstärkt mit den Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten begonnen. Die Arbeiten konzentrierten sich auf die Schornsteine, das Mauerwerk, die Keller-, Erdgeschoß- sowie die Bodentreppen, die Dach- und Zimmerfußböden, die Kanal-, Wasser- und Gasleitungen, die Haus- und Zimmertüren, aber auch auf die Fenster und deren Anstrich. Die erbrachten Leistungen sind umso höher einzuschätzen, da sie unter äußerst schwierigen Bedingungen der Baustoffversorgung sowie dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften erreicht wurden und sich die im Juni 1948 durchgeführte Währungsreform auf die Aufwärtsentwicklung unserer Genossenschaft hemmend ausgewirkt hatte. Außerdem trugen die ständig gestiegenen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu Verzögerungen bei; während die Mieten als die Einnahmequelle zur Finanzierung dieser Kosten in den vielen Jahren konstant blieben.Trotz des guten Willens der Leitung und der Mitglieder unserer Genossenschaft konnten so immer wieder auftretende Unregelmäßigkeiten im Baugeschehen nicht verhindert werden. Das Ziel, die Häuser in einen vertretbaren baulichen Zustand zu versetzen, wurde dennoch nie aus dem Auge verloren.

Das Wirken unserer Genossenschaft in der DDR

Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten und der damit verbundenen Teilung unseres Vaterlandes im Jahre 1949 wirkten sich allmählich der 2- und die darauffolgenden 5-Jahrespläne auf die gesamte Wirtschaft aus. Charakteristisch dafür war, daß die Unterhaltungs und Instandsetzungsarbeiten sowie der Wohnungsbau den zentral gelenkten Aufgaben unterstellt wurden. Trotz der zentralen Steuerung der Wirtschaft gelang es der Leitung unserer Genossenschaft weitestgehend, die vorhandenen Arbeitskräfte und die Baustofflenkungfür die erforderlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten in eigener Regie zu meistern. Die in diesen Jahren zur Verfügung stehenden 4 Maurer, 5 Schlosser, 1 Dachdecker, 1 Helfer, 1 Glaser, 1 Arbeiter, 1 LKW Fahrer und 1 Beifahrer setzten den Wiederaufbau und die Instandsetzung der Wohnungen und Häuser fort. Kachelöfen wurden' umgesetzt, Wäschesäulen erneuert, Hausgiebel verankert und neu verputzt, Dachreparaturen mit Betondachstein durchgeführt, Kellerböden erneuert und Kellerinnenwände neu verputzt, Waschkessel umgesetzt, Schornsteinköpfe neu gemauert sowie Schornsteinschieber erneuert. Außerdem wurden Küchenherde und Füllöfen repariert und ausgemauert, Dachreparaturen ausgeführt, Fenster verkittet und Scheiben erneuert, Fensterläden und Fußböden repariert und Türen instandgesetzt. Auf dem Grundstück Lützener Str 1 wurden sämtliche Pappdächer neu mit Pappe eingedeckt und mitTeer bestrichen. Es wurden auch Mülltonnen angefertigt und die Förderbänder überholt, Sturmschäden behoben und Gartenzäune repariert oder ersetzt.

Die hierfür aufgewandten Instandsetzungskosten betrugen im Zeitraum 1.1.1956-30.1 1.1956 insgesamt 93.639,01 DM, im Jahr 1957 waren es rund 109.000 DM. Das Streben nach einem gemütlichen Heim hat hunderte unserer Genossenschafter bewogen, freiwillig zu Hammer, Mauerkelle, Schaufel, Besen, Pinsel und Farbe zu greifen. All diese Initiativen, die in den folgenden Jahren fortgesetzt wurden, haben wesentlich zur Verschönerung unserer Häuser und Umgebung beigetragen. Aber auch die sukzessive Verbesserung der Lebensmittelversorgung und das schrittweise Anwachsen des Lebensstandards der Bevölkerung sorgten dafür, die zweckentfremdete Nutzung der Gärten, Hofplätze und Keller für die Kleintierhaltung allmählich zu überwinden. In einer im Jahr 1968 durchgeführten planmäßige Begehung wurden alle provisorischen Ställe und Schuppen zur Kleintierhaltung erfaßt, die in der Vergangenheit durch die Genossenschafter errichtet wurden. Mit Zustimmung der Staatlichen Bauaufsicht wurden Auflagen zu deren Beseitigung erteilt. jedoch gab es in einigen Häusern bis 1988 noch Kleintierhaltungen, die im Widerspruch zu der damaligen Stadtordnung standen.

Bedingt durch die Not der Nachkriegsjahre, wurden auch die Waschkessel in den Waschräumen zum Rübenkochen genutzt, was einen hohen Verschleiß der Kessel und Öfen zur Folge hatte. Die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen konnte gleichwohl auch dieser Entwicklung bald Einhalt gebieten.

In den ersten Jahren der Existenz der DDR wurden die 12 Siedlungshäuser an der Kasseler Straße sowie die Häuser der vorstädtischen Kleinsiedlungen (in Reideburg 140 Häuser, in Diemitz 46 Häuser und in Ammendorf 36 Häuser) aufgelassen und als Eigentum an die Siedler übergeben.

Ferner wurde das Wesen einer Genossenschaft neu definiert. So wurde durch die Verordnung vom 14.3.1957 über die allgemeine, umfassende Neuordnung des Genossenschaftswesens die Umbildung der bestehenden Siedlergenossenschaft „Eigene Scholle" in „Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Eigene Scholle" in Kraft gesetzt. Diese Verfügung sowie die entsprechenden Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen vom 17./18.7.1958 wurden in einer außerordentlichen Generalversammlung am 23.1 1.1958 einstimmig angenommen. Parallel mit dieser Umbenennung der Siedlergenossenschaft in „Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft" wurde gleichzeitig das Musterstatut als verbindliche Richtlinie einstimmig akzeptiert und in Kraft gesetzt. Durch diese neue Rechtsform bedingt, mußte eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, und es entfiel die bisherige beschränkte Haftpflicht.Weitere Änderungen betrafen den Wegfall der Grundsteuer- und Hypothekenzinszahlungen, die Gewährung zinsloser Darlehen bei Wohnungsneubauten, wobei höhere Anteile und Arbeitsleistungen zu übernehmen waren, die mindestens 15% der Baukosten betragen mußten. Außerdem wurden als neue Organe der Genossenschaft gewählt:

Zielsetzung dieser Verfügung war es, die Wohnungsgenossenschaften den damals veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Sie sowie die entsprechenden Ergänzungs- und. Durchführungsbestimmungen brachten unserer Genossenschaft in wirtschaftlicher Hinsicht große Vorteile, so u.a. die Steuerbefreiung, den Wegfall des Erbbauzinses, die Zinsfreiheit für volkseigene Darlehen, die Vermögensbereinigung durch die Herabsetzung der Altforderungen der Kreditinstitute, die Möglichkeit zur Bildung unteilbarer Fonds sowie die Bewilligung von Krediten und Sonderkrediten. Festgeschrieben war aber auch ein vom Revisionsverband vorgegebener Haushaltsplan, der einzuhalten war:

Die finanzielle Besserstellung für unsere Genossenschaft war die eine Seite der Medaille. Die andere war, daß die zugewiesenen Baukapazitäten für die notwendigen Generalreparaturen und Instandsetzungsarbeiten nicht ausreichten. Somit wurde auch die Absicht unserer Genossenschaft, alle verfügbaren Mittel für die weiteren Bauvorhaben und für die erforderliche Werterhaltung zu verwenden, unterlaufen, indem der Einsatz der Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes nun ausschließlich von den Planungs- und Bauabteilungen der Stadtverwaltung staatlich gelenkt wurde. Trotz dieser Hemmnisse konnte der Wiederaufbau der total zerstörten Häuser unserer Genossenschaft unter großen Anstrengungen in dieser Zeit abgeschlossen werden. Für viele andere Häuser bestand aber weiterhin ein großer Reparatur- und Instandsetzungsbedarf. Weitere vorgesehene Neubauten wurden von den zuständigen staatlichen Stellen nicht mehr genehmigt, obwohl der Bedarf an Wohnraum nach wie vor noch groß war Dieser Zustand war auch dadurch bedingt, daß nach dem Krieg Flüchtlinge und Umsiedler in den Wohnräumen unserer Genossenschaft aufgenommen worden waren. Oft genug bestanden dadurch unzumutbare Zustände sowohl für die Ver- als auch Untermieter Außerdem wirkte sich bei der Belegung der freiwerdenden Wohnungen die staatlich gesteuerte „Wohnraumlenkung" gelegentlich nicht förderlich aus. Es kam nicht selten vor, daß über Wohnungen für den Staatsapparat im „öffentlichen Interesse" verfügt wurde. Das Problem der Wohnungsnot galt weiterhin als ungelöst. Durch neue Häuser, die am Stadtrand von Halle vorrangig durch die Plattenbauweise errichtet wurden, ließ sich zwar der Wohnungsfehlbestand abbauen, jedoch mit der Konsequenz, daß die unserer GWG zur Verfügung gestellten Baukapazitäten nicht einmal mehr für Erhaltungsmaßnahmen ausreichten. Analoge Auswirkungen hatte die 1965 anlaufende Altstadtsanierung. Die dazu erforderlichen Um- und Neubauten zogen ebenfalls eine spürbar rückläufige Tendenz in den zugewiesenen Baukapazitäten nach sich. Die Hauptaufgabe unserer Genossenschaft bestand somit nach wie vor darin, die vorhandene Bausubstanz mit sehr begrenzten Mitteln zu erhalten. Die Ergebnisse waren trotz der erheblichen Anstrengungen der Geschäftsleitung keineswegs befriedigend, weil die Bilanzierung aller Bauleistungen in keinem Verhältnis zu den tatsächlich realisierten Leistungen bei der Erhaltung und Sanierung der Häuser stand. Die Schere zwischen Bilanzierung und Umsetzung von Bauleistungen öffnete sich von Jahr zu Jahr mehr, so daß sich die Bausubstanz unserer Häuser nicht verbesserte, sondern eher verschlechterte. An eine Grundsanierung der Wohnungen war somit überhaupt nicht zu denken. Nur dringend notwendige Reparaturarbeiten konnten durchgeführt werden. Und deshalb blieb vieles nur Flickschusterei.

Im Geschäftsbericht für das Jahr 1963 wurde hervorgehoben, daß auf der Basis der Verordnung vom 14.3.1957 für die Werterhaltung der Gebäude und Pflege der Anlagen 340.000 DM zweckgebunden ausgegeben wurden. Auch würdigt der Bericht die Arbeit der 16 Mitarbeiter des Reparaturbetriebes. Ihre in der Zeit von 1958-1963 erbrachten Leistungen wurden positiv eingeschätzt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß die Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Baumaterialien überwunden seien. In den folgenden Jahren zeigte sich jedoch, daß diese Feststellung so nicht stimmte, denn für viele Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen konnte weiterhin nicht ausreichend Baumaterial zurVerfügung gestellt werden, obwohl die Geschäftsleitung sich redlich bemühte, den Mißstand zu beheben. Anfang der 60-iger Jahre war es noch möglich, durch den eigenen Reparaturbetrieb den von Mitgliedern gemeldeten Reparaturbedarf relativ schnell abzudecken. Immer mehr zeigte sich aber, daß vor allem Werterhaltungsmaßnahmen in Form von Generalreparaturen an den Hausdächern, Schonsteinköpfen und Dachrinnen notwendig wurden, jedoch nicht ausgeführt werden konnten. Dieser Reparaturstau sowie die nicht vorhandene Möglichkeit, dem altersbedingten, natürlichen Verschleiß der Häuser ein Ende zu setzen, führte oftmals zu Verärgerungen bei den Mitgliedern, denn mit den wenigen Mitarbeitern des damaligen Reparaturbetriebes konnten die umfangreichen Arbeiten nicht mehr bewältigt werden. Deshalb wurden die Mitglieder unserer GWG von der Leitung im Februar 1966- ähnlich wie in den zwanziger Jahren- zur Selbsthilfe aufgerufen, um wenigstens die Vorgärten, Wirtschaftswege und Grünanlagen in Stand zu halten und zu pflegen.

Um die Reparaturrückstände zu verringern, wurde im Jahr 1972 in Abstimmung mit dem Rat der Stadt Halle vereinbart, daß neben der eigenen Kapazität unseres Reparaturbetriebes Baukapazitäten in Form der Kooperationsbindung (Fremdbetriebe) für Dachdecker-, Klempner- und Maurerarbeiten bereitgestellt werden. Mit Hilfe dieser Fremdleistungen wurde zusammen mit den eigenen Arbeitskräften damit begonnen, Einfamilienhäuser mit neuen Dachrinnen auszustatten, wobei diese Arbeiten im Jahr 1983 abgeschlossen werden konnten..Weitere zusätzliche Fremdkapazitäten, die für andere Instandhaltungsmaßnahmen notwendig gewesen wären, wurden jedoch nicht zur Verfügung gestellt.

Geboren aus dieser Not, erging an alle Mitglieder unserer GWG, die berufsmäßig als Maurer, Dachdecker, Bauklempner oder Klempnertätig sind, der eindringlich Appell, in sog. „Feierabendbrigaden" mitzuhelfen, die enorm angestiegenen Reparaturrückstände zu reduzieren. Die Resonanz war positiv und die Bereitschaft zur Mitarbeit groß. Sie trug entscheidend dazu bei, den Reparaturstau abzubauen, so daß es dank der Feierabendtätigkeit u.a. möglich wurde, die Schornsteinköpfe zu sanieren. Für diese Arbeiten wurden, vom Reparaturbetrieb koordiniert, bis zu 6 Brigaden gebildet, die in Feierabendtätigkeit auf der Basis eines Objektlohnvertrages Schonsteinköpfe Instandsetzen. Die entsprechenden Arbeiten konnten 1982 abgeschlossen werden. Diese Maßnahme führte letztendlich dazu, daß der Bezirksschornsteinfeger keine schwerwiegenden Mängel an den Schornsteinköpfen mehr zu reklamieren hatte.Weitere Leistungen zur Instandhaltung der Wohnungen wurden im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden" erbracht. Diese Reparatur- und Pflegeleistungen konnten jährlich mit 25.000 bis 45.000 geleisteten Stunden abgerechnet werden. Zwar war ab dem 1 im Mustervertrag der GWG festgeschrieben, daß jedes Mitglied 10 Pflichtstunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten habe, dennoch brachte aber auch diese Verpflichtung keine befriedigende Lösung. All diese Maßnahmen, einschließlich der Feierabendarbeit, waren anerkennenswert, jedoch letztendlich nur „ein Tropfen auf den heißen Stein" sowie „Flickwerk'', denn für umfangreichere Arbeiten wie die Sanierung der Dächer fehlten sowohl das Geld als auch das entsprechende Baumaterial.

Wesentliche Ursache für diesen Mißstand war die Favorisierung der Industrie und der Wohnungsbau in der Großblockbauweise durch die Organe des Staatsapparates und die dementsprechende Handlungsweise. Nur ein kleinerTeil der PGH und wenige noch existierende Privatfirmen konnten vertraglich gebunden werden, um Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten zu übernehmen.

Zu Beginn der 60-iger Jahre verfestigte sich bei unseren Mitgliedern immer mehr derWunsch, die Wohnungen nicht nur in ihrem alten Zustand zu erhalten, sondern die Wohnverhältnisse durch eine Modernisierung zu verbessern.Ausdruck dessen ist, daß von 1960 bis 1990 Wohnungen mit Heizungen der verschiedensten Art ausgestattet wurden, wobei deren Einbau und Wartung mit privaten Mitteln finanziert wurde. Da eine Ausstattung mit einem Ofen für solcheWohnungen nicht mehrerforderlich war, wurde ab 1977 von unserer GWG ein Zuschuß unter Beachtung der Abschreibungssätze gezahlt. Ab 1980 wurden dann auch der Einbau von Nachtspeicheröfen gestattet. Aber auch Bäder und Duschen wurden eingebaut oder Duschkabinen aufgestellt. In den Einfamilienhäusern wurden Trennwandveränderungen vorgenommen und Dachböden ausgebaut, Zimmer aus- und umgebaut sowie geschlossene Windvorbauten und Terrassen errichtet. Ferner wurden Toilettenräume vergrößert,Türen versetzt, größere Fenster eingebaut, alte Fenster durch neue ersetzt sowie Rolläden an Fenstern angebracht. Aber auch Unterputzverlegungen an den elektrischen Lichtleitungen wurden vorgenommen sowie Fliesenlegearbeiten durchgeführt. Einherging dieser gewaltige Modernisierungsschub mit dem verstärkten Garagenbau und dem Umbau von Stallgebäuden zu Garagen, so daß unsere Genossenschafter letztendlich aus eigenem Beweggründen ihre Häuser und Wohnungen mit viel Fleiß und Phantasie verschönerten.

Ähnliche Motive spielten bei der Erneuerung derVorgartenzäune eine Rolle. Auch sie waren durch den Zahn der Zeit verschlissen und mußten erneuert werden. Für neue Zäune fehlte es jedoch immer mehr an Holz, Farbe, Arbeitskräften und finanziellen Mitteln, die noch dringender für die Erhaltung der Häuser benötigt wurden. Deshalb wurden 1973 entsprechend einem Vorstandsbeschluß die Vorgartenzäune vor den Mehrfamilienhäusern an der Vorderfront entfernt und das noch brauchbare Material an anderen Objekten eingesetzt.Viele Mitglieder der Ein- und Zweifamilienhäuser haben aber auch von sich aus eine geschmackvolle Erneuerung der Vorgärten mit Metallzäunen vorgenommen. Not macht halt erfinderisch!

Um jedoch die gewaltigen Sanierungsarbeiten bewältigen zu können, bedurfte es auch eines intakten Reparaturbetriebes. Er, auch Reparaturstützpunkt genannt, war notdürftig in einer Baubaracke untergebracht und diente seit 1947 als Werkstatt und Unterkunft für unsere Betriebshandwerken Aber der Zahn der Zeit nagte auch an dieser Baracke, die letztendlich baufällig wurde, so daß die Arbeitsbedingungen für die Handwerker keinesfalls mehr den notwendigen Arbeitschutzbestimmungen entsprachen. Gleichfalls erforderten die ständig zunehmenden Reparaturarbeiten, die Notwendigkeit der Lagerung von Baumaterialien sowie die fehlende Unterstellmöglichkeit für das Transportfahrzeug einen dringenden Neuaufbau im Standortbereich des Reparaturbetriebes. Konsequenterweise wurde 1973 in einer Mitgliedervertreterversammlung ein neuer Standort bestimmt und die Baugenehmigung für einen Neubau des Reparaturstützpunktes erteilt. Außerdem wurden zum Jahresende 1979 drei „Leuna''-Garagen zum Gesamtpreis von 9.000 DM gekauft und auf der Freifläche vor dem Reparaturstützpunkt aufgestellt, um so eine größere Lagerfläche für den Materialbedarf und -bestand fürweitere Sanierungsarbeiten zur Verfügung zu haben.

Um Tischlerarbeiten durchführen zu können, hielt unsere Genossenschaft bereits vor 1945 eine eigene Tischlerei vor, die sich in der Lützener Str neben dem Verwaltungsgebäude in einem Industriegebäude (auch Turmgebäude oderTischlereigebäude genannt) befand. Dieses Haus war durch Luftangriffe im Jahr 1944/45 sehr stark beschädigt worden. Nach dem Krieg wurde es an denVEB „SERO Halle" als Lagervermietet, mußte dann aber 1980 von der „Staatlichen Bauaufsicht" wegen Einsturzgefahr gesperrt werden. Da unsere GWG nicht in der Lage war, die notwendigen Rekonstruktionsarbeiten durchzuführen und keine Mittel und Baukapazitäten bereitgestellt werden konnten, wurde dieses Gebäude an den VEB SERO Halle einschließlich der angrenzenden Freiflächen verkauft. Somit war gesichert, daß auch unserer Tischlerei, jetzt allerdings im Mietstatus, im Interesse der Genossenschafter weiter genutzt werden konnte.

Das Statut unserer Genossenschaft fordert und ermöglicht personelleVeränderungen, wobei wir dankbar sein können, daß sich Genossenschafter mit ihren Ideen und Vorstellungen in die genossenschaftliche Verbandsarbeit einbringen. Die Mitgliedervertreterversammlungen sind hierbei das Gremium, um über personelle Fragen zu diskutieren und zu entscheiden. In diesem Sinne fand am 29. Oktober 1978 eine Mitgliedervertreterversammlung statt, auf der die Wahl des Vorstandes durchgeführt wurde. Außer dem Vorstandsvorsitzenden, Genossenschafter Richard Kam, erklärten sich die bisherigen Vorstandsmitglieder wieder zu einer Kandidatur bereit. Genossenschafter Kamn schied aus Altersgründen aus und wurde entsprechend seiner verdienstvollen 28-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit würdig verabschiedet.

Als neuer Vorsitzender wurde das Vorstandsmitglied Wilhelm Hinsche gewählt.

In den 70-iger Jahren wird unsere GWG maßgeblich von der Tätigkeit Herrn Bartholomeus' in der Geschäftsleitung geprägt. Im Jahr 1977 kündigte er als Geschäftsführer unserer GWG seinen Arbeitsvertrag nach fast 10-jährigerTätigkeit. In den ersten Jahren war er als ökonomischer Leiter und später als Geschäftsführertätig. Die Kündigung wurde vom Vorstand auch akzeptiert. Entsprechend einer Ausschreibung in einer Zeitung bewarb sich für diese Tätigkeit u.a. Herr Gerhard Geißler, der auch eingestellt wurde. Während die GWG unter seiner Leitung stand, wurde mit einem Schreiben vom 29.1.1985 vom AWG-Kreisbeirat Halle allen AWG und GWG empfohlen, die Geschäftsführer als Vorstandsmitglieder in den Vorstand zu kooptieren, wofür in einer Mitgliederversammlung die Zustimmung einzuholen war (s. GB I,Teil 2 1968).

Mit Wirkung vom 1. März 1985 kooptierte sodann der Vorstand den neuen Geschäftsführer, Herrn Gerhard Geißler, in den Vorstand. Und in der Mitgliedervertreterversammlung vom 4.4.1985 wurde Herr Geißler einstimmig als Mitglied des Vorstandes gewählt.

Unser Iangjähriger Vorsitzender des Vorstandes, Genossenschafter Willi Hinsche, schied jedoch aus gesundheitlichen Gründen per 28. Februar 1986 aus dem Vorstand aus.

In Abstimmung mit dem Rat der Stadt Halle und dem Prüfungsverband Berlin wurden in der am 19. April 1986 durchgeführten Mitgliedervertreterversammlung der Genossenschafter Gerhard Geißler als Vorsitzender des Vorstandes, als Stellvertreter der Genossenschafter Hans Ilgner sowie die Mitglieder des Vorstandes, die Genossenschafter Gerhard Atzler, Gottfried Lauer, Karl Weichardt und Dieter Müller gewählt bzw. wiedergewählt.

Eine Festveranstaltung, die anläßlich des 65-jährigen Bestehens unserer Genossenschaft im Beisein vieler Gäste durchgeführt wurde, bot einen würdigen Rahmen, um gerade die Genossenschafter besonders zu ehren, die in jenen Jahren Besonderes geleistet und sich außergewöhnlich aktiv für die Belange unserer GWG eingesetzt haben.

Auch in den achtziger Jahren konnte unsere GWG ihre Bauaktivitäten fortsetzen. Die Kapazität unserer eigenen Werkstätten, die Leistungen der Feierabendarbeit mit Jahresleistungen von 75.000 M bis 135.000 M jährlich sowie der Einsatz unserer Mitglieder im Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden" und die je 10 Pflichtstunden trugen wesentlich dazu bei, daß weitere wichtige Reparaturarbeiten durchgeführt werden konnten. Trotzdem wurde die Diskrepanz zwischen Reparaturbedarf und - möglichkeiten immer größer, so daß die Bausubstanz teilweise besorgniserregende Formen annahm. Um diesem Zustand entgegenzuwirken, wurde vomVorstand jede Initiative unterstützt und jede helfende Hand genutzt. Mit dem Rundschreiben 2186 wurde abermals auf die fehlenden Handwerkerkapazitäten verwiesen. Um sie wenigstens ansatzweise zur Verfügung stellen zu können, wurden auf der Basis von Verträgen sowohl Bürgerleistungen gegen Bezahlung in Anspruch genommen als auch auf Baumaterial von Genossenschaftern zurückgegriffen.

Sieht man sich die vorliegenden Berichte, Rundschreiben, Protokolle und Beschlüsse des Vorstandes sowie die Abschriften von Festansprachen jener Tage an, wird deutlich, daß ein Großteil der Genossenschafter auf diese Art und Weise unkonventionell sehr viel geleistet hat. In diese Sichtweise eingeschlossen seien ebenfalls die Verantwortlichen unserer GWG, die in vielen komplizierten Situationen Mittel und Wege fanden, um pragmatische Lösungen im Interesse der Genossenschafter zu finden. Genossenschaftliches Denken und Handeln war hierfür ausschlaggebend, denn nur so konnten die Wohngebäude bewohnbar bleiben und das Umfeld unserer Häuser einen gepflegten und sauberen Eindruck machen.

Verschwiegen sei aber auch nicht, daß manche Genossenschafter ihren Verpflichtungen gegenüber der Genossenschaft nicht nachkamen. Sie mußten u.a. auf ihre Aufgabe, den Garten zu pflegen oder die 10 Pflichtstunden zu leisten, die Hausordnung einzuhalten oder garauf die pünktliche Mietzahlung hingewiesen werden. Trotz der seit 1945 festgeschriebenen niedrigen Wohnungsmiete gerieten einige Genossenschafter mit der laufenden Mietzinszahlung in Rückstand. Betraf dies in den sechziger und siebziger Jahren nur einzelne Mitglieder, so betrug 1987 die Mietschuld von 16 Mitgliedern bereits 4.867,25 M, 1988 erhöhte sie sich auf 6.406,85 M, und per 20.6. stieg der Schuldenberg auf 8.423,59 M. Dabei machte die monatliche Grundmiete für eineWohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 37,5 m² bis 48 m² Wohnfläche einschließlich einer Gartenfläche nur 32,00 M bis 36,00 M aus; für ein Einfamilienhaus mit 72 m2 Wohnfläche und 153 m2 bis 500 m2 Garten betrug sie ca. 37,00 M bis 46,00 M. Durch schriftliche Mahnungen und Gespräche mit den betroffenen Genossenschafter konnten die Mietrückstände teilweise verringert werden, gegen die „hartnäckigsten" Mietschuldner liefen jedoch Mieteintreibungsverfahren beim Kreisgericht. Außerdem wurden Anträge auf Zwangsräumung, basierend auf der Satzung für gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften, gestellt. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung mußten in den Jahren 1988 und 1989 deshalb je 5 säumige Genossenschafter ausgeschlossen werden, um so der mancherorts existierenden Meinung, Mietschulden sind ein Kavaliersdelikt, entgegenzuwirken.

Auch zum Ende der achtziger Jahre zeichnete sich keine Entspannung bei der Bereitstellung von Reparaturleistungen ab, denn die zugeordneten Bilanzen der Fremdbetriebe wurden weiter reduziert. So wurde für das Jahr 1988 ein Bedarf in Höhe von 800TM von unserer GWG bei den zuständigen staatlichen Stellen beantragt, die Bauzuweisung betrug jedoch nur 199 TM. Tatsächlich realisiert wurde diese Bilanzsumme allerdings nur mit 181,4 TM. Ähnlich das Jahr 1989; vom angemeldeten Bedarf von 820 TM machte die Bilanzdeckung letztendlich aber nur 168 TM aus. Für 4 Gewerke, die für unsere Bauinstandhaltungstätigkeit von entscheidender Bedeutung waren, erfolgte überhaupt keine Zusage. Deshalb erhielten wir nicht einen Millimeter Holz, keine Maurer-, Erd-,Tiefbau- und Dachdeckerkapazität. Weitere 4 Gewerke lagen in der Bilanzbestätigung weit unter dem erforderlichen Bedarf. Auf Grund dessen war es letztendlich nicht verwunderlich,daß immer mehr kleinere und größere Ausbesserungen zurückgestellt werden mußten. Besonders das Baugeschehen in den Plattenbausiedlungen am Stadtrand und in Halle-Neustadt sowie die Sanierungs- und Restaurierungstätigkeit in der Stadtmitte zeichneten maßgeblich für diese Bilanzreduzierungen verantwortlich. Aber auch die Industriepreisreform für Reparatur- und Neubauleistungen wirkte insofern, daß mit den vorhandenen Mitteln wenigerArbeiten ausgeführt werden konnten.

Erschwerend kam hinzu, daß trotz erfolgter Bilanzierung einige bauausführende Betriebe wegen anderer dringender Arbeitsaufträge die Arbeiten bei unserer GWG nicht ausführten oder komplizierte und weniger gewinnbringende Tätigkeiten einfach wegen „Überforderung der Leistungsfähigkeit" ablehnten. Alle Beschwerden darüber beim städtischen Bauamt blieben jedoch erfolglos.

Mit diesem Problem stand unsere GWG jedoch nicht allein da. Die Differenz zwischen der Bilanzzuweisung und dem Bedarf an Baukapazitäten betraf alle GWG in der Stadt Halle.

Der Jahresabschluß 1989 wies in Aktiva und Passiva 6.305, TDM aus.

Die politische Wende – Die Genossenschaft im Zeichen des Umbruchs

Mit der sich Ende 1989 abzeichnenden politischen Wende in Ostdeutschland ergaben sich grundsätzliche Veränderungen, die den Handlungsspielraum und Entscheidungsrahmen für unsere Genossenschaft veränderten und wesentlich erweiterten.

Von grundsätzlicher Bedeutung war, daß wir als Genossenschaft ab dem I. April 1990 über unsere Wohnungseinheiten eigenständig verfügen und somit als Unternehmen agieren konnten. Davon ausgehend wurde am 13.5.1990 an der Mitgliedervertreterversammlung beschlossen, eine Wohnungskommission, bestehend aus drei Mitgliedern, zu bilden. Dieser Kommission oblag die Aufgabe, über die Vergabe freiwerdender Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser zu entscheiden.

Von nicht minderer Bedeutung war die gesetzliche Neuregelung des Genossenschaftsgesetzes, von der Volkskammer am 21. Juni 1990 beschlossen. Dadurch wurde geregelt, daß das derzeit gültige Genossenschaftsgesetz der alten Bundesrepublik auf das Gebiet der (Noch)-DDR übertragen wird und ab dem 1. Juli 1990 anzuwenden ist. Die gesetzlichen Regelungen der DDR wie die VO über die AWG vom 21. November 1963 und die VO über die Umbildung der GWG und sonstigen Baugenossenschaften vom 14. März 1957 wurden aufgehoben.

Diesem Gesetz folgend, war auch die Vertretung der Genossenschaft neu zu regeln, so u.a. die Einsetzung eines Aufsichtsrates. Daher wurden Anfang 1991 für dieses Gremium von den Vertretern des Bürgerkomitees und des Vorstandes 13 Kandidaten vorgeschlagen, von denen in der am 16. März 1991 durchgeführten Mitgliederversammlung 6 als Mitglieder des Aufsichtsrates durch Stimmenmehrheit gewählt wurden.

Am 15. Juni 1991 wurde der alte Vorstand abberufen und die Mitglieder des neuen Vorstandes, die am 13. Juni 1991 vom Aufsichtsrat berufen wurden, vorgestellt. Ihnen wurde die Verpflichtung auferlegt, alle Kraft für den Erhalt unserer GWG einzusetzen und das Handeln und Tun dem Statut unterzuordnen.

Die Mitgliedervertreterversammlung beauftragte den Aufsichtsrat, die Entlastung des altenVorstandes vorzunehmen, sofern feststeht, daß daraus für die Genossenschaft keine Nachteile entstehen.

Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 und der damit vollzogene Wechsel von der staatlichen Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft hatte neben den bereits genannten Änderungen weitere gravierende Auswirkungen auf unsere Genossenschaft. Ein entscheidender Gesichtspunkt hierfür ist darin zu sehen, daß unsere Menschen die zukünftige Funktion und Aufgabe einer Genossenschaft unter den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft neu zu definieren hatten.Aber auch über das Wie oder gar das Ob des Fortbestehens unserer Genossenschaft wurde kurz nach der Wende vehement diskutiert. Die Auffassungen hierzu gingen weit auseinander, wobei auch teilweise persönliche, materielle Interessen in den Vordergrund gerückt wurden. Die partiell sogar diametralen Ansichten prallten auch in den im Jahr 1990 gebildeten Bürgerkomitees aufeinander Das Spektrum der Ideen reichte von der Anregung, Grund und Boden sowie Immobilien in Privateigentum zu überführen, über die Vorstellung, die Liquidität der GWG durch einen Vorstandes zu gewährleisten, der ausschließlich die Interessen der Mitglieder vertritt, bis hin zu dem Vorschlag, die GWG „Eigene Scholle" in der bestehenden Form fortzuführen.

Ergebnis der über Wochen kontrovers geführten Gespräche zwischen den Vertretern des Bürgerkomitees und den Mitgliedern des Vorstandes und der Revisionskommission war die Einsicht, daß der einzig gangbare Weg für das Weiterbestehen unserer Genossenschaft darin besteht, Häuser und Wohnungen zu sanieren und zu modernisieren. Die dazu erforderlichen Mittel sollten durch Mieteinnahmen, Kredite, als auch durch den Verkauf von Häusern und Grundstücken erwirtschaftet werden.

Das Jahr 199 1 brachte grundlegende Veränderungen im Mietensystem mit sich. Mit einer im Mai 1991 von der Bundesregierung und dem Bundesrat verabschiedeten Grundmietenverordnung wurde unserer GWG die gesetzliche Grundlage für eine prinzipielle Neuordnung des Mictensystems ab dem 1.10.1991 gegeben. Nach dieser Verordnung wurde es möglich, die bisher festgeschriebenen Grundmieten um 1,15 DM pro m² zu erhöhen. Eine weitere Verordnung, gültig ab dem 1.10.1991, gestattete die Umlage der Betriebskosten auf die Miete. Zielrichtung der vom Gesetzgeber verfügten Mieterhöhung war der Erhalt und die Verbesserung des Zustandes der Häuser Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden damit Voraussetzungen geschaffen, das Niveau und die Qualität des Wohnens schrittweise zu verbessern. Dies ist der einzig gangbare Weg, das Grundbedürfnis nach einer soliden Wohnung zu befriedigen und gleichzeitig dem Ziel der Angleichung der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland näherzukommen. Die Vorstellung, daß die extrem niedrigen Mieten der DDR eine soziale Errungenschaft seien, hatte sich als Irrtum erwiesen. Der partiell unsoziale Zustand der Wohnungen hatte seine eigentlichen Ursachen in den zu geringen Mieten, denn auch das Wirtschaftsgut „Wohnung" muß angemessen bezahlt werden. Gleichzeitig wurden vom Gesetzgeber die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wohnungen geschaffen, so daß die Maßnahmen letztendlich den Interessen der Mieter an ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Wohnungsangebot dienten. Unsere Genossenschaft agiert seitdem in dem Spannungsfeld, einerseits die Mieter durch höhere Mieten zu belasten, um so die Wohnungsqualität zu verbessern, andererseits aber auch das Prinzip „Wohnen in der Genossenschaft ist wohnen in Sicherheit" nicht aus dem Auge zu verlieren.

Um die Wohnungsunternehmen bei ihren wohnungswirtschaftlichen Vorhaben zu unterstützen, wurden von der Bundes- und Landesregierung umfangreiche Förderprogramme mit zinsgünstigen Konditionen aufgelegt sowie Kredite der Kreditanstalt für den Wiederaufbau zur Verfügung gestellt, um durch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Wohnungen allmählich das Niveau des Wohnens wie in den alten Bundesländern zu erreichen. Um diese Zielsetzung realisieren zu können, legte der Vorstand im Juni 1991 fest, daß der Erhalt unserer GWG trotz erheblicher finanzieller Probleme zu sichern und eine klare Konzeption zum Fortbestehen auszuarbeiten sei, um mit den vorhandenen finanziellen Mitteln notwendige Reparaturen und erste Sanierungsmaßnahmen verwirklichen zu können. Dieses Konzepl beinhaltete außerdem eine Verringerung der Beschäftigtenzahl, um die Kosten zu senken. Außerdem sollten finanzielle Risiken durch kurzfristige Kreditaufnahmen vermieden werden. Des weiteren sollten das Grundstück mit dem Verwaltungsgebäude in der Lützener Straße verkauft sowie der Abbau der Mietschulden in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt des Magistrats der Stadt Halle geregelt werden.

Um die Liquidität der Genossenschaft zu verbessern, wurde, dem Beschluß des Vorstandes vom 30.4.1992 folgend, der Reparaturstützpunkt im Rockendorfer Weg geschlossen, und die Geschäftsstelle der GWG wurde am 4.5.1992 von der Lützener Straße in den Schkopauer Weg 64 verlegt.

Bald zeigt sich jedoch, daß die Mieteinnahmen, derVerkauf des Grundstücks in der Lützener Straße sowie die Kredite als finanzielle Mittel nicht ausreichen würden, um die Refinanzierung der Kredite für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Daher kamen Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Entschluß, Ein- und Zweifamilienhäuser an die derzeitigen Nutzer mit der Maßgabe zu verkaufen, daß das Wohneigentum im Ist-Zustand, also ohne vorherige Sanierung, erworben wird.

Außerdem wurde von Vorstand eine Vorlage erarbeitet, in der festgelegt wurde, welche Wohneinheiten bis 1994 zu sanieren bzw. zu rekonstruieren waren. Die dazu erforderliche Kreditaufnahme betrug 3.500TDM.

Die am 20. Juni 1992 durchgeführte Mitgliedervertreterversammlung gab hierzu ihr Einverständnis. In einer analogen Zusammenkunft wurde am 26. Juni 1993 den Modalitäten des Häuserverkaufs zugestimmt.Vom Vorstand wurde dazu eingeschätzt, daß dieser Beschluß einen wesentlicher Beitrag zur Gesundung der Genossenschaft darstellt und, bedingt durch eventuelle finanzielle Nöte, ein Verkauf an außerhalb der Genossenschaft stehende Personen somit vermieden werden konnte.

Ausgehend von diesen vomVorstand erarbeiteten und mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Beschlüssen wurden von 1993 an bis zum 30. Mai 1995 insgesamt 818 Einfamilienhäuser und 28 Zweifamilienhäuser einschließlich Grundstück an die Mitglieder der GWG verkauft. Die so erzielten Erlöse sowie die Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Münchener Hypothekenbank gestatteten es nunmehr, neben den dringend notwendigen Reparaturarbeiten auch mit der Sanierung und Modernisierung im Bereich der Mehrfamilienhäuser zu beginnen. Die dazu notwendigen Kredite betrugen je 1.500 TDM mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz von 6 bzw. 7,65%. So konnte unsere GWG ab 1992 ohne finanzielle Risiken mit der Sanierung und Modernisierung der Mehrfamilienhäuser am Rockendorfer Weg begonnen werden. Ab 1993 begannen dann die Arbeiten am Radeweller, Korbethaer, Döllnitzer, Kollenbeyer, Dörstewitzer, Burgliebenauer und Schkopauer Weg sowie bei 7 Häusern in der Diesterwegstraße. Bis auf die Häuser im Korbethaer und DöllnitzerWeg wurden die Arbeiten im wesentlichen auch beendet, wofür bis zum 31.Dezember 1995 insgesamt 22.628,75 TDM als Investitionen verwendet wurden.

Durch diese umfangreichen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie durch den Dachgeschoßausbau mit 32 Wohneinheiten wurden für über 30% der Mieter in den Mehrfamilienhäusern die Wohnverhältnisse entscheidend verbessert. Eine in den Jahren 1991 /92 durchgeführte Umrüstung unserer Großgemeinschaftsantennenanlage auf Satellitenfernsehempfang durch die Firma Muth reiht sich ein in den Maßnahmekatalog zurVerbesserung der Wohnverhältnisse.

Die Altschuldenfrage stellte sich nach der Wende als wesentliche Belastung für wohnungswirtschaftliche Unternehmen dar Im Jahr 1991 hatte unsere Genossenschaft noch Altschulden in Höhe von 813,7TDM bei mehreren Kreditinstituten. Davon wurden bis Ende 1992 insgesamt 264,25 TDM zurückgezahlt. 1993 entschloß sich jedoch der Vorstand, die weitere Rückzahlung aus verschiedenen Gründen einzufrieren. Nach Klärung der Schuldverpflichtungen unserer GWG an Althypotheken bei verschiedenen Kreditinstituten konnten aber am 3 weitere 374,9 TDM Altschulden und per 3 der Restbetrag von 174,55 TDM getilgt werden. Damit war die GWG „Eigene Scholle" am Ende des Wirtschaftsjahres 1994 frei von Altschulden, was einen großen Erfolg darstellt.


Diesterwegstrasse

Eine Genossenschaft lebt mit und durch ihre Mitglieder Deshalb ist die Mitgliederbewegung ein wesentlicher Gesichtspunkt der Arbeit einer Genossenschaft. Ab Januar 1992 wurde es aufgrund einer Festlegung des Vorstandes wieder möglich, in unbeschränktem Umfang neue Mitglieder in die Genossenschaft aufzunehmen. Dieser Beschluß war ein Zeichen dafür, marktwirtschaftlich im Interesse der Genossenschafter zu denken und zu arbeiten. Aufgrund dieser Richtlinie bewarben sich viele „Genossenschaftskinder `, gleichermaßen viele Wohnungssuchende, die nicht Mitglied unserer GWG waren, so daß trotz der Vergabe von durchschnittlich 1 1 Wohnungen pro Monat per I. Februar 1992 noch 233 Wohnungsanträge vorlagen. Davon waren 146 Antragsteller nicht Mitglied unserer GWG. DieserAntragsstau ging bis Mitte 1996 auf rund 70 Anträge zurück, so daß nur noch ernsthafte Bewerber Anträge auf eine Mitgliedschaft, verbunden mit einem Wohnungsantrag, stellten.

Der Mitgliederstand entwickelte sich unter Berücksichtigung der zweijährigen Kündigungsfrist nach Erwerb von Wohneigentum von 1741 Mitgliedern im Jahr 1993 auf 1 755 Mitglieder im Jahr 1994. Bis zum 3 reduzierte sich deren Zahl auf 1610,wobei hier berücsichtigt werden muß, daß mehrere Genossenschafter nach dem Eigentumserwerb trotz mehrfacher Informationen ihre Mitgliedschaft noch nicht gekündigt haben. Einher ging diese Tendenz mit einerVerringerung des Wohnungsbestandes, so daß , bedingt durch den fortgesetzten Verkauf von Häusern, der Bestand an Wohnungen von 1734 WE auf 857 WE im Jahr 1995 abnahm, obwohl in manchen Häusern weitere Dachgeschosse ausgebaut worden waren.

Der Verringerung des Mitgliederbestandes wurde dann auch durch die Umbenennung unserer „Vertreterversammlung" in „Generalversammlung/ Mitgliederversammlung" Rechnung getragen, wobei diese Umbenennung durch den § 24 unserer Satzung geregelt ist. Die Jahre 1993/94 brachten wiederum Veränderungen bei den Mieten mit sich, denn auf der Basis der Zweiten Grundmietenverordnung als rechtlicher Grundlage erfolgte zum 1. Januar 1993 eine weitere Anhebung der Grundmiete. Und ab dem 1. Januar 1994 konnte, entsprechend § 2 der Zweiten Grundmietenverordnung, eine beschaffenheitsbedingte Mieterhöhung in Kraft treten. Diese neue Grundmietenverordnung verbesserte zwar die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Genossenschaft nachhaltig, eine Kostendeckung konnte aber aufgrund der weiterhin notwendigen Investitionen und des Modernisierungsstaus noch nicht erreicht werden. Eine weitere Mietanpassung ist zum I. Januar 1997 möglich, wobei die Grundmiete gemäß dem Mieterhöhungsgesetz um weitere 5 angehoben werden kann. Ohne diese schrittweise Anpassung der Mieten könnte unsere Genossenschaft gleichwohl ihre Aufgaben als seriöses Wirtschaftsunternehmen nicht erfüllen und den Wünschen nach einer sichtbaren Verbesserung und Vervollkommnung der Wohnqualität insgesamt nicht nachkommen.


Dörstewitzer Weg


Dörstewitzer Weg Ende 1995

In den Jahren 1993 bis 1995 verbesserten sich aufgrund durchgeführter Modernisierungen und Instandsetzungen für eine große Zahl der Mitglieder die Wohnverhältnisse entscheidend, doch um fürweitere Fortschritte auf diesem Gebiet zu erreichen, wurde von der neuen Geschäftsführung ein tragfähiges Sanierungs- und Modernisierungskonzept für die Zeit bis zum Jahr 2005 erarbeitet. Dieses Konzept geht von der Voraussetzung aus, daß der Wohnungsbestand unter Berücksichtigung weftererVerkäufe und Dachgeschoßausbauten bis zum Jahr 2005 konstant bei ca. 850 Wohnungseinheiten bleibt. Dieses Sanierungskonzept wurde in einerVorstands- und Aufsichtsratssitzung nach gründlicherAuswertung als Perspektivplan für die Jahre 1996-2005 bestätigt. In einer am 16.5.1995 durchgeführten Mitgliedervertreterversammlung wurde erstmals über die im Perspektivplan vorgesehenen Investitionsmaßnahmen für den Gesamtgebäudebestand bis zum Jahr 2005 berichtet. Als Bestandteil dieser langfristigen Sanierungskonzeption wurden die vorgesehenen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für die Jahre 1996197 vorgestellt, so die Komplettsanierung der Mehrfamilienhäuser in der unteren Diesterwegstraße, im Schlettauer und Beuchlitzer Weg mit insgesamt 106 Wohnungseinheiten. Weiterhin sollten 33 Wohnungen durch den Dachgeschoßausbau gewonnen werden. Für all diese Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 10.500 TDM veranschlagt. Zum Maßnahmenkatalog gehörten außerdem die Fortsetzung der Modernisierungen und Instandsetzungen der Häuser und Wohnungen im Korbethaer und Dösteritzer Weg, wo neue Bäder und Heizungen eingebaut werden sollten sowie die Neuverlegung der Fit-Versorgung und die Fassadengestaltung mit Wärmedämmung vorgesehen war Hierfür war ein Investitionsvolumen von 1.209 TDM vorgesehen. Ferner war geplant, 1997 die Wohnungen der Häuser in der oberen Diesterwegstraße mit einem Bad auszustatten und eine zentrale Beheizung einzubauen. Dafür wurden für die Jahre 1997-99 insgesamt 5.800TDM eingeplant.

Dieser enorme Finanzbedarf sollte durch Mieteinnahmen, Eigenkapital der GWG aus Grundstücksverkäufen, die Finanzierung über langfristige Kredite, die Inanspruchnahme von KFW Geldern und Mitteln aus Förderprogrammen für den Dachausbau gedeckt werden. Sowohl die Investitionsmaßnahmen für den Zeitraum 1996197 als auch der gesamte Perspektivplan wurden von den Mitgliedervertretern auf einer Versammlung gutgeheißen und verabschiedet, denn somit konnte mit einem soliden Bestand für die Zukunft geplant werden. Bestandteil dieses Konzeptes war aber auch, daß Maßnahmen zur Entrichtung von Nutzungsentgelten ab dem Jahr 1995 für die Inanspruchnahme von Grund und Boden der Genossenschaft als Garagenstellfläche festgelegt wurden.

Ebenfalls geregelt wurde das Problem der Kostenumlage für die Wasserversorgung und die Entwässerung in dem Sinne, daß beide Kostenpunkte nach Abschluß der Modernisierung mit Beginn des Jahres 1995 verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Aber auch Fragen der Weiterentwicklung unseres Genossenschaftsgedankens waren neu zu bedenken und zu diskutieren. Ein solcher Problemkreis war, Kriterien für die Wohnungsvergabe zu ermitteln. Diese Zentralfrage wurde in den genossenschaftlichen Gremien ausführlich diskutiert, nachdem derVorstand die Ziele und Vorteile eines solchen Grundsatzpapiers begründet hatte. Im Ergebnis des Meinungsaustausches konnten Grundsätze über die Vergabe von Genossenschaftswohnungen der GWG „Eigene Scholle" formuliert und angenommen werden. Mit diesem Beschluß verfügte die GWG knapp 75 Jahre nach ihrer Gründung erstmalig über einen Vergabemodus bzw. eine Richtlinie für die Wohnungsvergabe, was als großer Erfolg gewertet werden kann. Dieser breit angelegten Diskussion ging ein Erfahrungsaustausch mit anderen halleschen Genossenschaften über die Vergabe von Wohnungen voraus. Das Konzept „Grundsätze über die Vergabe von Genossenschaftswohnungen" geht von folgenden Prämissen aus;

Zusätzlich wurde festgelegt, daß Wohnungssuchende sowohl bei der Antragstellung auf Mitgliedschaft als auch bei der Zuweisung einer Wohnung je einen Genossenschaftsanteil zu zahlen sowie vor Abschluß des Nutzungsvertrages eine Kaution in zweifacher Höhe einerWohnungsmiete zu hinterlegen haben, um finanzielle Risiken bei eventuellen Forderungen an die Mieter zu minimieren.

Dieses Konzept wurde dann mit den genannten Grundsätzen nach längeren Diskussionen und Beratungen im März 1995 durch Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt Aufgrund dieser Sachlage verzichteten von den 290 Bewerbern 154 auf die Aufrechterhaltung ihres Wohnungsantrages. Den verbliebenen Antragstellern war aber auch bewußt, daß das Grundprinzip unserer GWG das der Solidargemeinschaft ist, was heißt, daß nicht das Streben nach Gewinn, sondern die Befriedigung akzeptabler Wohnverhältnisse das oberste Gebot des Genossenschaftswesens ist. Diese Sichtweise impliziert, daß eine Genossenschaft als Gemeinwesen unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nur dann funktionieren kann, wenn die entsprechende finanzielle Sicherheit gegeben ist und jeder Genossenschafter neben seine Rechten auch Pflichten akzeptiert und danach handelt. Der Großteil unserer Genossenschafter respektiert diese genossenschaftliche Philosophie. Doch wie überall, so ist es auch in unserer GWG: wenige ignorieren ihre Pflichten, von denen eine der wichtigsten die monatliche Mietzinszahlung ist. Das Mahn- und Klagewesen ist somit Bestandteil genossenschaftlicher Arbeit im Interesse der Gemeinschaft. Im Laufe der Jahre sind zwar über 50% der Mietschuldner aus unserer GWG ausgetreten, dennoch stellt die Säumigkeit der Mietzahlung weiterhin ein schwieriges, aber auch soziales Problem dar Daher werden die Mietschulden von der Geschäftsleitung regelmäßig in den
Vorstandssitzungen ausgewertet. „Schwerwiegende Fälle" werden hierbei seit 1995 auf dem Wege des Mahnverfahrens über den Rechtsanwalt zu lösen versucht. So mußten bis Mitte 1996 insgesamt 8 Wohnungen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses geräumt werden. Bei anderen Mietschuldnern, die Sozialhilfeempfänger sind, wird die Schuldnerfrage durch das Sozialamt entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt. Dennoch beeinträchtigen Mietrückstände den finanziellen Spielraum unserer GWG.

Eine Genossenschaft lebt aber auch durch den personellenWechsel in den Leitungsgremien. Es ist ein natürlicher und legitimer Prozeß, dessen Beschreibung ebenfalls zum Resümee unserer Geschichte und Entwicklung zählt.

Im Januar 1991 kündigte auf eigenen Wunsch der Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführer, Genossenschafter Gerhard Geißler, zum 30.3.1991, Herr Helmut Lauche löste Herrn Geißler ab, wobei er dieses Amt bis zum 3 inne hatte. Als dessen Nachfolger wurde nach eingehender Prüfung durch den Aufsichtsrat Herr Mathesius einstimmig als Geschäftsführer und Mitglied des Vorstandes berufen, Vier Genossenschafter aus dem Mehrfamilienhäusern vervollständigten den Vorstand.

Mit der Ernennung des neuen Geschäftsführers war eine Neudefinition seinerVerantwortlichkeiten verbunden. Man wollte so einen fließenden Übergang für die im Vorstand gefällten Entscheidungen in die Arbeit der Geschäftsleitung gewährleisten, Insbesondere der Informationsfluß zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gewann so an Effizienz. Sie findet u.a, ihren Ausdruck im regelmäßigen Kontrollausschuß zwischen beiden Gremien, in der gegenseitigen Kenntnisnahme von Protokollen, der exakten Arbeitsteilung bei der Umsetzung gefaßter Beschlüsse und der ständigen Teilnahme des Geschäftsführers an den Aufsichtsratssitzungen. Ihre Hauptaufgabe sahen der neue Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin darin, optimale Lösungswege für den Erhalt der Genossenschaft zu suchen sowie die Instandsetzung und Modernisierung der Wohnungen voranzutreiben. Diesem Ziel diente auch die Einrichtung der Planstelle desTechnischen Leiters in der Geschäftsführung zum 1 und die Neubesetzung des Arbeitsgebietes der Buchhaltung im Juni 1994. Aber auch im Aufsichtsrat vollzogen sich personelle Veränderungen. In einer am 25. Juni 1994 durchgeführten Mitgliedervertreterversammlung wurden zwei Genossenschafter aus den Mehrfamilienhäusern in den Aufsichtstat aufgenommen.

Dies geschah in der Absicht, daß die Interessen der in diesen Häusern wohnenden Mieter besser vertreten werden konnten.

1995 schieden der Vorstandsvorsitzende und Aufsichtsratsvorsitzende vorzeitig aus ihren Ämtern aus. Beide machten persönliche Gründe für ihre Entscheidung geltend. Gemäß § 24 des Statuts wurde für den Aufsichtsrat eine Kandidatin vorgeschlagen und von den Mitgliedervertretern auch akzeptiert. Nach dem vorzeitigen Ausscheiden der Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Frau Dr Suttner, mußte eine neue Wahl getroffen werden. Sie fiel auf HerrVolker Enders. Somit konnte gewährleistet werden, daß der Aufsichtsrat seine Aufgabe als Kontrollorgan über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer GWG weiterhin wahrnimmt und qualitativ verbessert.

Diese personellen Veränderungen führten jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung der Leitungstätigkeit, denn viele helfenden Hände der Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie die Kooperationsbereitschaft der Auf sichtsratmitglieder sicherten die Arbeitsfähigkeit unserer GWG. Effizienz ist ein wichtiges Kriterium für wohnungswirtschaftliche Unternehmen. Um sie zu erhöhen, wurden auf der Grundlage des Perspektivplanes zu den bereits festgelegten Kontrollschwerpunkten weitere Prüfschwerpunkte mit konkreten Zielsetzungen und Prüfzyklen festgelegt und Mitglieder beauftragt, neben den Vorstandsmitgliedern in den Arbeitsgruppen „Bau", „Übereignung von Wohneigentum" oder als Mitglied derWohnungskommission bei derAufnahme von Genossenschaftsmitgliedern und der Wohnraumvergabe mitzuwirken. Grundprämisse für die Mitwirkung der einzelnen Genossenschafter war die jeweilige fachliche Kompetenz.

1996 wurde der Verkauf genossenschaftlicher Wohnbestände fortgeführt. Basierend auf den Beschlüssen der GWG für den Zeitraum vom 20.6. bis zum Jahr 1995 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt, daß der Verkauf auf der Grundlage des ermittelten Grundpreises des Typengutachtens vom 3. Januar 1996 zu erfolgen hat. Außerdem wurde entschieden, daß ausschließlich Zweifamilienhäuser im Bereich Ammendorfer, Holleber und Lochauer Weg unter der Voraussetzung veräußert werden, daß diese nur noch von einer Familie bewohnt werden, also ein Mieter als potentieller Käufer in Frage kommt.

Mitte 1996 rückte abermals die finanzielle Situation der Genossenschaft ins Blickfeld. Vorstand und Geschäftsführung konnten Positives über die Realisierung der 1995 gefaßten Beschlüsse konstatieren. Die Liquiditätslage der GWG ist somit sehr gut und auch für Ende 1996 ist ein positives Ergebnis zu erwarten, denn ausgabenseitig bestimmt die Modernisierung mit 7.9004,8 TDM den Mittelbedarf, wobei darin auch die Eigeninvestititon einer EDV-Anlage zur weiteren effizienten Gestaltung der Arbeitsabläufe der Geschäftsstelle eingeschlossen ist. Zu der positiven Bilanz ist gleichermaßen zu zählen, daß 128 Genossenschaftsanteile in Höhe von 38.400 DM zusätzlich eingezahlt und Kautionen in Höhe von 82.150 DM einbehalten wurden, wodurch eine gewisse Sicherheit beim Wohnungswechsel gegeben ist. Die Verpachtung von Garagenstellplätzen erbrachte Pachterlöse von 12TDM im Jahr. Zum positiven Fazit gehört ebenso, daß per 3 insgesamt 32 Dachgeschoßwohnungen errichtet wurden und geplant ist, 1996 weitere 16 Wohnungen zu erstellen. Dadurch erhöht sich- bezogen auf den Wohnungsbestand in den Mehrfamilienhäusern des Jahres 1995- der Modernisierungsgrad dieser Wohnungen zum 31.12.1996 auf 46%.

Trotz mancher Schwierigkeiten kann festgestellt werden, daß sich unsere Wohnungsgenossenschaft in den letzten Jahren ungeachtet mancher Anpassungsschwierigkeiten an marktwirtschaftliche Bedingungen durch die konsequente Verwirklichung der gemeinsam gefaßten Beschlüsse zu einem soliden und gesunden Unternehmen entwickelt hat, ohne den Charakter einer Genossenschaft einzubüßen. Heute ist unser Wohnungsbestand zu 100% rekonstruiert. Selbsthilfe und Unabhängigkeit, aber auch Souveränität und Verantwortung des Einzelnen für das Ganze als grundlegende Prämissen des genossenschaftlichen Denkens haben sich bewährt und werden somit auch in Zukunft das Fundament unserer Genossenschaft „Eigene Scholle" bilden. Dafür ist- angefangen im Jahr 1921- gekämpft und in folgenden 80 Jahren gearbeitet worden. Es lohnt sich daher Rückschau zu halten, aber auch optimistisch in die Zukunft zu schauen, denn die Ideale genossenschaftlichen Wohnens gehören zum Pluralismus der Wohnungspolitik in unserem Land, wobei unsere Gesellschaft auch zukünftig auf genossenschaftliches Eigentum angewiesen ist und bleiben wird.


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