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Wie erhalte ich eine Wohnung bzw. wie ist der Ablauf, bis ich die Wohnung übergeben bekomme?

Sollten Sie Interesse an einer Wohnung bei der GWG „Eigenen Scholle“ eG haben, so ist es dringend notwendig, einen Wohnungsantrag bei uns zu hinterlegen. Diesen finden Sie zum einen auf unserer Homepage unter Wohnungsangebote oder können diesen persönlich in unserer Geschäftsstelle entgegennehmen. Sofern dieser ausgefüllt bei uns vorliegt, können wir Ihnen entsprechenden Wohnraum anbieten. Sollte dann eine Wohnung nach Ihren Vorstellungen gefunden worden sein, wird Ihr Wohnungsantrag unserer Wohnungskommission zur Prüfung vorgelegt, welche letztendlich darüber entscheidet, ob Sie diese Wohnung anmieten können. Sofern die Wohnungskommission Ihrem Wohnungsantrag zugestimmt hat, können wir Ihnen die Bankverbindung zur Einzahlung der Aufnahmegebühr und der Genossenschaftsanteile übermitteln. Nach Zahlungseingang erfolgt dann die Aufnahme als Mitglied und die Erstellung des Nutzungsvertrages sowie deren dazugehörigen Unterlagen. In der Regel erhalten Sie dann den Nutzungsvertrag zugesandt, damit dieser in Ruhe durchgelesen und unterschrieben werden kann. Sofern alle Unterlagen unterschrieben in unserer Geschäftsstelle vorliegen und die Kautionszahlung bei uns eingegangen ist, kann dann die Wohnungsübergabe (inkl. Schlüsselübergabe und Ablesung der Zählerstände) erfolgen.