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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Wohnung zu erhalten?

Wie bekomme ich eine Wohnung bei uns?
Voraussetzung ist zunächst ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Wohnraum bzw. Mitgliedschaft. Darin können Sie Ihre Wünsche und persönlichen Voraussetzungen angeben. Sobald eine passende Wohnung zur Verfügung steht, wird geprüft, welcher Interessent am besten zu den Gegebenheiten der Wohnung passt.

Wer entscheidet, wer eine Wohnung angeboten bekommt?
Die Vergabe erfolgt anhand verschiedener Kriterien durch unsere Wohnungskommission. Dabei wird jeder Antrag individuell betrachtet. Es gibt nicht nur ein einzelnes Kriterium, das über die Vergabe entscheidet.

Welche Kriterien spielen bei der Wohnungsvergabe eine Rolle?
Unter anderem werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Größe der Wohnung und Anzahl der einziehenden Personen
  • besondere Anforderungen an die Wohnung, z. B. Barrierefreiheit oder altersgerechte Ausstattung
  • Vorliegen eines Behindertenausweises bzw. Bedarf an bestimmten Hilfsmitteln
  • persönliche Wohnwünsche, z. B. Badewanne oder Dusche, Balkon oder Garten
  • die Ausstattung und besonderen Gegebenheiten der jeweils angebotenen Wohnung
  • die finanzielle Situation und die Frage, ob die Wohnung für den Interessenten wirtschaftlich tragbar ist
  • weitere persönliche und wohnungsbezogene Kriterien

Ist es entscheidend, wann ich meinen Antrag gestellt habe?
Nein. Das Antragsdatum allein begründet keinen Vorrang oder Anspruch auf eine Wohnung. Es wird lediglich als Nebenkriterium berücksichtigt. Entscheidend ist vielmehr, welcher Antragsteller hinsichtlich seiner persönlichen Voraussetzungen, Wünsche und finanziellen Möglichkeiten am besten zu der jeweils verfügbaren Wohnung passt.

Warum bekomme ich nicht automatisch die nächste freie Wohnung, wenn ich schon lange auf der Warteliste stehe?
Jede Wohnung ist unterschiedlich und nicht für jeden Interessenten gleichermaßen geeignet. Beispielsweise kann eine barrierearme oder altersgerechte Wohnung vorrangig für einen Interessenten geeignet sein, der aufgrund seiner persönlichen Situation darauf angewiesen ist. Ebenso müssen Wohnungsgröße, Personenanzahl, Ausstattung und finanzielle Möglichkeiten zusammenpassen.

Kann ich selbst beeinflussen, welche Wohnung für mich infrage kommt?
Ja. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Antrag vollständig und aktuell ist und Ihre tatsächlichen Wünsche und persönlichen Voraussetzungen enthält. Änderungen, beispielsweise bei der Personenanzahl, dem Einkommen oder dem benötigten Ausstattungsumfang der Wohnung, sollten uns zeitnah mitgeteilt werden.

Kurz gesagt

Bei der Wohnungsvergabe zählt nicht allein, wer den Antrag zuerst gestellt hat. Entscheidend ist das Gesamtbild: Welche Wohnung steht zur Verfügung, welche persönlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse liegen vor, wie viele Personen ziehen ein, welche Ausstattung wird benötigt und ist die Wohnung finanziell tragbar?

So möchten wir sicherstellen, dass frei werdende Wohnungen möglichst passend und nachvollziehbar vergeben werden.