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Autor: gwgWohnen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Wohnung zu erhalten?

Wie bekomme ich eine Wohnung bei uns?
Voraussetzung ist zunächst ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Wohnraum bzw. Mitgliedschaft. Darin können Sie Ihre Wünsche und persönlichen Voraussetzungen angeben. Sobald eine passende Wohnung zur Verfügung steht, wird geprüft, welcher Interessent am besten zu den Gegebenheiten der Wohnung passt.

Wer entscheidet, wer eine Wohnung angeboten bekommt?
Die Vergabe erfolgt anhand verschiedener Kriterien durch unsere Wohnungskommission. Dabei wird jeder Antrag individuell betrachtet. Es gibt nicht nur ein einzelnes Kriterium, das über die Vergabe entscheidet.

Welche Kriterien spielen bei der Wohnungsvergabe eine Rolle?
Unter anderem werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Größe der Wohnung und Anzahl der einziehenden Personen
  • besondere Anforderungen an die Wohnung, z. B. Barrierefreiheit oder altersgerechte Ausstattung
  • Vorliegen eines Behindertenausweises bzw. Bedarf an bestimmten Hilfsmitteln
  • persönliche Wohnwünsche, z. B. Badewanne oder Dusche, Balkon oder Garten
  • die Ausstattung und besonderen Gegebenheiten der jeweils angebotenen Wohnung
  • die finanzielle Situation und die Frage, ob die Wohnung für den Interessenten wirtschaftlich tragbar ist
  • weitere persönliche und wohnungsbezogene Kriterien

Ist es entscheidend, wann ich meinen Antrag gestellt habe?
Nein. Das Antragsdatum allein begründet keinen Vorrang oder Anspruch auf eine Wohnung. Es wird lediglich als Nebenkriterium berücksichtigt. Entscheidend ist vielmehr, welcher Antragsteller hinsichtlich seiner persönlichen Voraussetzungen, Wünsche und finanziellen Möglichkeiten am besten zu der jeweils verfügbaren Wohnung passt.

Warum bekomme ich nicht automatisch die nächste freie Wohnung, wenn ich schon lange auf der Warteliste stehe?
Jede Wohnung ist unterschiedlich und nicht für jeden Interessenten gleichermaßen geeignet. Beispielsweise kann eine barrierearme oder altersgerechte Wohnung vorrangig für einen Interessenten geeignet sein, der aufgrund seiner persönlichen Situation darauf angewiesen ist. Ebenso müssen Wohnungsgröße, Personenanzahl, Ausstattung und finanzielle Möglichkeiten zusammenpassen.

Kann ich selbst beeinflussen, welche Wohnung für mich infrage kommt?
Ja. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Antrag vollständig und aktuell ist und Ihre tatsächlichen Wünsche und persönlichen Voraussetzungen enthält. Änderungen, beispielsweise bei der Personenanzahl, dem Einkommen oder dem benötigten Ausstattungsumfang der Wohnung, sollten uns zeitnah mitgeteilt werden.

Kurz gesagt

Bei der Wohnungsvergabe zählt nicht allein, wer den Antrag zuerst gestellt hat. Entscheidend ist das Gesamtbild: Welche Wohnung steht zur Verfügung, welche persönlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse liegen vor, wie viele Personen ziehen ein, welche Ausstattung wird benötigt und ist die Wohnung finanziell tragbar?

So möchten wir sicherstellen, dass frei werdende Wohnungen möglichst passend und nachvollziehbar vergeben werden.

barrierefrei

Bei uns können Sie auch barrierefrei wohnen – Jung und Alt gemeinsam, ganz im Sinne des Mehrgenerationenwohnens.

Bei uns sind Sie zuhause – im grünen Süden von Halle.

Ob Ärztehaus, Apotheke, Geschäfte, Kindergarten oder Schule – in unmittelbarer Nähe ist alles vorhanden. Seit Jahrzehnten!

Grün prägt das Bild unseres Viertels. So ist die Rabeninsel gleich nebenan. Und auch der Pestalozzipark. Schon seit Generationen lockt dort der steinerne Elefant die Kinder an. Er steht im Park mitten auf einem Spielplatz. Übrigens einer von vielen Spielplätzen im alten Süden von Halle.

Einleitung

Das Wohnen in der GWG „Eigene Scholle“ eG ist seit jeher durch nachbarschaftliche Nähe geprägt. Unsere Wohnungsbestände sind umgeben von Parkanlagen und Einfamilienhäusern, in welchen mehr und mehr Familien mit Kindern leben. Hier ist ein vom Altersdurchschnitt gut durchmischtes Wohngebiet entstanden.

Slogan

Gesund Wohnen
im Grünen

Allgemein

Bei Havariefällen bzw. Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten der Genossenschaft stehen die in unserem Telefonverzeichnis aufgeführten Unternehmen auch kurzfristig mit ihren Bereitschaftsdiensten zur Störungsbeseitigung zur Verfügung.

Die Geschäftsstelle hat zusätzlich an der Pinnwand der einzelnen Häuser ebenfalls eine Liste angebracht, auf welcher die speziell für Ihr Haus zuständigen Unternehmen aufgeführt sind. Wir möchten damit erreichen, dass bei Notfällen möglichst die mit den installierten Anlagen vertrauten Fachkollegen die Störungen beseitigen.

Besonders sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass Reparaturaufträge im Normalfall in der Geschäftsstelle bei Herrn Reich (Tel.: 0345 482836) entgegen genommen werden!

Wenn sich alle Mieter an diese Regelung halten, hilft dies bei der ordnungsgemäßen Überwachung der Erledigung der Reparaturen und der Minimierung der anfallenden Kosten.

Sollten Sie den Notdienst in Anspruch nehmen, informieren Sie bitte am darauf folgenden Tag unsere Geschäftsstelle.

Wohngebiet 4

entlang des Schlettauer Weges, in der Nähe der Rabeninsel mit direktem Zugang zu dieser Insel über eine im modernen Stil errichtete Saalebrücke

Wohngebiet 3

angrenzend an den Pestalozzi-Park, südlich der Diesterwegstraße