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Autor: gwgWohnen

Wohngebiete

Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft „Eigene Scholle“ eG ist Eigentümer von Mehrfamilienhäusern im Süden von Halle in 4 Wohngebieten im Bereich des „Pestalozzi-Parks“.

Dieser Wohnungsbestand grenzt an die durch die Genossenschaft privatisierten Einfamilienhäuser oder direkt an die Parkanlage. Jedes unserer Wohngebiete erfüllt den Anspruch „Zentral wohnen in der Stadt – ruhig wohnen wie auf dem Land“.

Aufnahme als Mitglied / Wohnungsantrag

Die Mitgliedsaufnahme erfolgt nach Bestätigung Ihres Antrages auf Aufnahme durch den Vorstand der Genossenschaft.

Ihr Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft wird spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen entschieden.

Ihre Wünsche zu einer Wohnung können Sie ebenfalls in dem o.g. Antrag vermerken. Entsprechend des freiwerdenden Wohnraumes werden wir Ihren Antrag so bald wie möglich berücksichtigen.

Gebühren und Geschäftsanteile

Die Aufnahmegebühr beträgt 25,00 €.
1 Geschäftsanteil beträgt 160,00 €.

1 Geschäftsanteil und die Aufnahmegebühr werden bei Aufnahme in die Genossenschaft entrichtet.
Weitere Geschäftsanteile sind bei Abschluss eines Mietvertrages/Nutzungsvertrages zu zahlen:

  • für 1 – 2R – WE: 1 Geschäftsanteil
  • für 3 – 4R – WE: 2 Geschäftsanteile.

Die Zahlung einer Kaution wird bis zum Vertragsbeginn bzw. nach Terminvereinbarung fällig

  • für 1 – 2R – WE: insgesamt 2 x Kaltmietbetrag
  • für 3 – 4R – WE: insgesamt 3 x Kaltmietbetrag

(Ratenzahlungen können vereinbart werden.).

Der Genossenschaftsgedanke

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist das Ziel der unternehmerischen Betätigung, die Bereitstellung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums für alle an der Genossenschaft beteiligten Personen (Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft).

Der Genossenschaftsgedanke beinhaltet Prinzipien wie Selbstverwaltung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Mitgliederförderung. So können in einigen Genossenschaften Mitglieder in Vorstand und Aufsichtsrat gewählt werden. In jedem Fall lenken und beeinflussen die Mitglieder durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen (Generalversammlungen) die Geschicke ihrer Genossenschaft.

Der Genossenschaftsgedanke wurde bereits im Mittelalter geboren, als sich Personen mit gleichen Zielen zusammen schlossen, weil sie als einzelnes Individuum dieses Ziel sonst nicht erreicht hätten. Genossenschaften gibt es in vielen Teilbereichen unseres Lebens (z.B. Berufsgenossenschaften, Agrargenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften).

Die Unterschiede zwischen genossenschaftlichen und kommunalen/privaten Vermietern sind vielfältig. Dabei zeichnen sich Wohnungsgenossenschaften insbesondere durch eine demokratische Struktur aus.

Mitbestimmungsrecht

Genossenschaftsmitglieder erwerben mit ihrer Mitgliedschaft und den eingezahlten Anteilen ein entsprechendes Eigentumsrecht am Vermögen der Genossenschaft sowie ein Mitbestimmungsrecht.

Für- und Miteinander

Das Für- und Miteinander steht im Vordergrund. Den unterschiedlichen Wünschen der Generationen wird durch entsprechende Wohnangebote Rechnung getragen.

Keine Gewinnerwirtschaftung

Die Höhe der Nutzungsgebühren bei den Wohnungsgenossenschaften richtet sich nicht auf Gewinnerwirtschaftung aus, sondern orientiert sich an den Notwendigkeiten für Erhaltung und Verbesserung der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Infrastruktur.

Service & Freizeit

Wohnbegleitende Serviceleistungen und von der Genossenschaft zur Verfügung gestellte Freizeitmöglichkeiten sind kostenlos oder können zum Selbstkostenpreis genutzt werden.