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Autor: gwgWohnen

Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitglieder ist im Genossenschaftsgesetz verankert, dass heißt niemand wird bevorzugt behandelt.

Einflussnahme

Durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen ist eine aktive Einflussnahme durch die Mitglieder möglich. In einigen Wohnungsgenossenschaften können Mitglieder auch in Aufsichtsrat und Vorstand gewählt werden. Dies ist in der jeweiligen Satzung geregelt.

Stimmrecht

Das genossenschaftliche Stimmrecht richtet sich – anders als bei Aktiengesellschaften – nicht nach Höhe der Anteile. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Vererbbar

Die Mitgliedschaft ist vererbbar.

Sicherheit

Es besteht eine hohe finanzielle und wirtschaftliche Sicherheit durch die gesetzlich verankerte Prüfpflicht.

Unabhängig

Kapitalinteressen von Dritten (z.B. Gewinnerwirtschaftung, Immobilienspekulationen) haben keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Genossenschaft.

Aufzüge

OTIS GmbH & Co. KG:
Tel.: 0345 580870
ab 16:00 Uhr: 080020304050

Schmitt + Sohn Aufzüge:
Tel.: 034297 16660