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Autor: gwgWohnen

Dachdecker

Flachdachabdichtungen Marco Kruse: 
Funk: 0177 3807898

Zappe Bedachungen GmbH: 
Tel.: 0345 1206511

Elektro

LKO ELECTRO GmbH 
Tel.: 0345 4707670 
Notdienst: 0345 47076715

Heizung / Sanitär

Fiba Energieservice GmbH:
Tel.: 034602 400460
Funk: 0172 3475685

Banse Haustechnik GmbH:
Tel.: 0345 5221847
Funk: 0172 3555503

Ulrich Zantner Heizung und Sanitärtechnik GmbH:
Tel.: 0345 1223694

Was kann ein Vermieter bei zu lauten Partys bei Mietern unternehmen?

Übermäßiger Partylärm in der Wohnung oder im Garten berechtigt den Vermieter in Extremfällen zur fristlosen Kündigung. Das allerdings erst nach zuvor erteilter erfolgloser Abmahnung. Mieter müssen prinzipiell Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und ab 22 Uhr auf die Einhaltung der Nachtruhe achten (OLG Düssel­dorf, WM 96, 56).

Wie sind die Kündigungsfristen im Todesfall eines Mieters?

Immer wieder wird die Frage an uns herangetragen, welche Kündigungsfristen von Erben einzuhalten sind. Hierzu gibt es eine klare Regelung. Das Mietverhältnis zwischen den Vertragsparteien endet grundsätzlich nicht mit dem Tod des Mieters. Es gelten hier die Vorschriften der §§ 563 und 564 BGB.

Gemäß § 580 BGB ist bei Tod des Mieters sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist zu kündigen. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (z.B. Eingang der Kündigung am 3.1.2013 Mietende 31.3.2013).

Stirbt das Mitglied, so setzt der verbleibende, im gemeinsamen Hausstand lebende Ehegatte die Mitgliedschaft fort. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Willenserklärung, welche in dem Jahr, wo der Erbfall eingetreten ist, bei der GWG abgegeben werden muß. Gleichzeitig ist eine Kopie der Sterbeurkunde einzureichen. Zu diesem Thema sehen Sie bitte auch in unserer Satzung unter § 9 nach.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Speicherung Ihrer Daten werden bereits bei der Abgabe eines Antrages auf Mitgliedschaft bzw. Wohnraum von Ihnen bestimmt. Sie entscheiden was und wie lange bei uns gespeichert werden darf, andernfalls werden die Daten nur nach der gesetzlichen Bestimmung bzw. Dauer gespeichert (6 Monate). 

Bei einem Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses werden ebenfalls nur für die Vermietung erforderliche Daten und Daten, welche von Ihnen eingewilligt werden, gespeichert und können jederzeit widerrufen werden.