Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitglieder ist im Genossenschaftsgesetz verankert, dass heißt niemand wird bevorzugt behandelt.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitglieder ist im Genossenschaftsgesetz verankert, dass heißt niemand wird bevorzugt behandelt.