Ich beabsichtige die Anschaffung eines Tieres – was muss ich beachten bzw. tun?
Verspüren Sie den Wunsch, sich ein Haustier anzuschaffen, dann ist folgendes dringend zu beachten:
- das Halten von Kleintieren bedarf keinerlei Genehmigung des Vermieters
- Kleintiere sind Tiere, die keine Störung bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern Sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden; darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche und andere Kleinvögel, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische in Aquarien bis 200 Liter und ähnliche Tiere
- gefährliche und giftige Tiere sind nicht erlaubt
- Hunde oder Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen vor Anschaffung des Tieres einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters
- gleiches gilt für jegliche Tiere in großen Populationen von mehr als 10 Stück
- bei der GWG „Eigene Scholle“ eG sind in der Regel Hunde bis 40 cm Schulterhöhe durchaus erlaubt, Ausnahmegenehmigungen für größere Rassen können erfolgen
Sollten Sie vorab keine schriftliche Genehmigung seitens der GWG „Eigene Scholle“ eG eingeholt haben, so verstoßen Sie gegen Ihre mietvertraglichen Verpflichtungen und riskieren eine Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung Ihres Mietverhältnisses.