Was ist bei einem Mietergarten zu beachten?
Ein Garten bedarf der Pflege. Möchte ein Mieter eine bei Abschluss des Nutzungsvertrages bereits bestehende Bepflanzung, einzelne Bäume oder Büsche entfernen, hat er dies mit der GWG „Eigene Scholle“ eG abzusprechen. Gleiches gilt auch für die Neugestaltung des Mietergartens. Hier sollte der Mieter vorab die Zustimmung der Genossenschaft einholen. Pflanzt er eigene Büsche und Bäume, bleiben diese in seinem Besitz und er muss sie bei einem eventuellen Auszug auch wieder ordnungsgemäß entfernen, sofern ein möglicher Nachmieter oder die GWG „Eigene Scholle“ eG die Bepflanzungen nicht übernimmt. Gleiches gilt für das Aufstellen von Gewächshäusern, Schuppen oder ähnliches.
Sollte ein Mieter seinen Mietergarten nicht ordnungsgemäß pflegen und diesen verwildern lassen, dann hat der Vermieter das Recht, diesen durch eine Fachfirma pflegen zu lassen. Die Gartenpflege ist für den Vermieter umlagefähig und kann somit auf den einzelnen Mieter in den Betriebskosten umgelegt werden.
Aus diesem Grund bitten wir alle Mieter, auf Ihre Mietergärten zu achten und diese zu pflegen. Und wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, diesen zu bewirtschaften, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Geschäftsstelle, wir finden zusammen eine Lösung! Denken Sie daran, ein ungepflegter Garten ist kein schöner Anblick, weder für Sie, Ihren Nachbarn noch für Ihr ganzes Wohnumfeld.