Was kann ein Vermieter bei zu lauten Partys bei Mietern unternehmen?
Übermäßiger Partylärm in der Wohnung oder im Garten berechtigt den Vermieter in Extremfällen zur fristlosen Kündigung. Das allerdings erst nach zuvor erteilter erfolgloser Abmahnung. Mieter müssen prinzipiell Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und ab 22 Uhr auf die Einhaltung der Nachtruhe achten (OLG Düsseldorf, WM 96, 56).